Xanten Oktoberfest-Schlägerei: Mann muss zahlen

Xanten · Landgericht wies Berufung eine 48-Jährigen zurück. Es glaubte der Schilderung des Opfers.

Die Berufungskammer des Klever Landgerichts wies den Einspruch gegen ein Urteil nach einer Oktoberfestschlägerei zurück. Ein 48-Jähriger sah sich zu unrecht zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Er sprach von einer Massenschlägerei, in die er hineingeraten sei. Alle hätten wild um sich geschlagen, dabei sei er selber verletzt worden. Zeugen dagegen sagten aus, dass der Angeklagte erst mit der Faust und dann mit dem Bierkrug zugeschlagen habe, ohne überhaupt in Gefahr gewesen zu sein.

"Eine Massenschlägerei war das bei weitem nicht", schilderte das Opfer, ein 44-jähriger Baggerfahrer aus Alpen. An dem Abend war er mit seiner Frau und Freunden im Festzelt. Er habe Bier getrunken und sich gut unterhalten, bis er bemerkte, dass es neben ihm Ärger gab.

Um eine Eskalation zu vermeiden, habe er sich schlichtend zwischen den Angeklagten und einen seiner Begleiter gestellt. Eine Rangelei sei schon im Gange gewesen, berichtete er. Plötzlich habe der Angeklagte ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen, unmittelbar darauf sei ein Bierkrug auf seinen Kopf gekracht. Eine faustgroße Beule, eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde waren die Folge.

Eine Woche konnte der Baggerfahrer nicht arbeiten. Dass er den Angeklagten würgte, wie dieser angab, stimme nicht, beteuerte er. Er habe den Mann lediglich zu Fall gebracht, um sich vor weiteren Schlägen zu schützen. Das Gericht glaubte dem 44-Jährigen und verwarf die Berufung. Der Angeklagte war vor dem Rheinberger Amtsgericht ohnehin zu einer verhältnismäßig milden Strafe verurteilt worden, weil die Richterin nur auf einen minder schweren Fall erkannt hatte. Sie berücksichtigte die durch Alkohol aufgeheizte Stimmung und die Verletzungen, die ohne Folgen verheilten.

Nach einer anderen Bierkrug-Attacke Fall auf dem Oktoberfest war der Täter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Das Opfer hatte deutlich sichtbare Narben im Gesicht zurückbehalten.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort