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Xanten Praktiziert Brüggener Heilpraktiker im Kreis?

Xanten · Seit über einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld nun schon gegen den Moerser Heilpraktiker Klaus R.. Der Mann hatte in seiner Brüggener Praxis schwer kranke Krebspatienten mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat behandelt. Mehrere Patienten waren im Laufe der Behandlung gestorben. Kurz nach dem Bekanntwerden des Falls hatte der Kreis Viersen dem Mann untersagt, im Kreis weiter seiner Tätigkeit nachzugehen. Nun steht der Verdacht im Raum, dass der Mann, der bis heute wegen der offenbar komplizierten Beweislage nicht unter Anklage gestellt worden ist, dennoch weiterpraktiziert - und zwar im Kreis Wesel.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat jetzt einen Bericht von stern.de bestätigt, nach dem Klaus R. bereits im Oktober 2016, also nur etwa zehn Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn, dem Kreis Wesel seine Tätigkeit als Heilpraktiker angezeigt hatte, ohne dass der Kreis aktiv geworden sei . Die Behörde teilte dem Gesundheitsministerium mit Schreiben vom 4. November mit, dass R. einer Tätigkeit in Form einer "mobilen Praxis" nachgehe. "Das Ministerium hat daraufhin den Kreis Wesel über die Rechtsauffassung des Ministeriums unterrichtet, dass die Heilkundeausübung im Umherziehen nicht erlaubt ist und auch zu prüfen sei, ob möglicherweise die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Heilpraktiker vorliegt. Dem Kreis wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund dieser beiden Einschätzungen eine Praxisbegehung erforderlich erscheint, und um Prüfung gebeten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums, die unserer Redaktion vorliegt. Am 23. Juni wandte sich die damalige Gesundheitsministerin Barbara Steffens noch einmal an Landrat Ansgar Müller, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Daraufhin wurde der inzwischen neu gewählte Gesundheitsminister Karl Laumann aktiv. Der Landrat möge, heißt es in dem Schreiben, "alle dem Kreis rechtlich möglichen Maßnahmen (...) ergreifen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung angemessen zu gewährleisten." Der Landrat möge prüfen, ob "eine vorläufige Untersagung der Heilpraktikertätigkeit nicht auch für den Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel angezeigt" sei. Allerdings hat das Ministerium in dieser Sache kein Weisungsrecht. In der Stellungnahme des Kreises heißt es: " Der Heilpraktiker besitzt nach wie vor eine gültige Heilpraktikererlaubnis der Stadt Krefeld. Eine Überprüfung mit mehrfachen Inspektionen vor Ort durch das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hat keine Anhaltspunkte ergeben, die, anders als beim Sachverhalt im Kreis Viersen, eine Tätigkeitsuntersagung als Heilpraktiker rechtfertigen. Eine Behandlung in seinen Räumlichkeiten im Kreis Wesel erfolgt nicht. Der Heilpraktiker betreut zwei Personen außerhalb des Kreises Wesel. Anhaltspunkte für den Einsatz von 3-Bromopyruvat wurden nicht festgestellt."

(RP)
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