Xanten Punkten mit dem Bonusprogramm

Xanten · Krankenkassen belohnen Kontrollbesuche oder Gesundheitskurse.

Wer die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung wahrnimmt, regelmäßig Sport treibt oder Kurse zu gesunder Lebensweise besucht, kann damit per Bonusheft punkten. Die gesetzlichen Krankenkassen belohnen Kontrollbesuche beim Arzt oder die Teilnahme an einem Gesundheitskurs, die im Heft per Stempel und Unterschrift nachgewiesen werden, mit Geld oder Sachprämien. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten Bonusprogramme zur Förderung ihrer Gesundheit anzubieten. Die Teilnahme der Versicherten daran ist jedoch freiwillig. Die versprochenen Prämien fallen auch nicht immer üppig aus. "Interessenten sollten die Teilnahmebedingungen eines Bonusprogramms vorher genau unter die Lupe nehmen und für sich prüfen, ob sich die Mühe für sie auszahlt", empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Wer die vorgegebene Punktezahl nicht erfüllt, muss keine Nachteile befürchten. Die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen bleiben auch ohne Teilnahme an einem Bonusprogramm für alle gleich.

In den Bonusprogrammen locken die Krankenkassen mit 30 bis zu 300 Euro pro Jahr, die Versicherte als Lohn für gesunderhaltene Zusatzmühen einstreichen können. Die versprochenen Prämien beziffern jedoch immer den maximalen und nicht den garantierten Ertrag. Um 100 Euro Prämie zu erhalten, müssen gesetzlich Versicherte den Besuch von vier bis zehn verschiedenen Arztterminen, Gesundheitskursen oder Fitnessveranstaltungen im Bonusheft nachweisen. 200 Euro gibt's nur für fünf bis 15 Belege. Beim Studium des Bonusheftes können interessierte Teilnehmer überschlagen, welche Leistungsnachweise sie erbringen müssen, um eine Prämie ausgezahlt zu bekommen. Einen Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen - etwa Fitnesskurse - gibt's nicht zum Nulltarif. Interessenten sollten am besten vorab mit ihrer Kasse klären, ob und welche Kurse von ihr finanziert oder bezuschusst werden. Der Teufel steckt im Detail: Für Eltern und ihre Sprösslinge gelten oft unterschiedliche Regeln. Der Nachwuchs muss meistens weniger Nachweise sammeln und bekommt dafür einen geringeren Bonus ausgezahlt als Erwachsene. Manchmal werden mitversicherte Partner bei den Prämienzahlungen schlechter gestellt als das zahlende Mitglied. Bei einigen Kassen können Familien wählen, ob sie ihre Prämien einzeln oder im Verbund sammeln. Ob Geld, Sachprämien oder lieber Gutscheine für individuelle Gesundheitsleistungen ausgehändigt werden sollen, muss allerdings bei einigen Kassen zu Beginn festgelegt werden.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Bonusprogramme hat die Verbraucherzentrale im letzten Jahr untersucht. Infos hierzu gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw.

(RP)
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