Xanten Rheinberger wird freigesprochen

Xanten · Der 25-Jährige war angeklagt, eine 90-jährige Krefelderin in deren Wohnung überfallen zu haben. Für die erlittene Untersuchungshaft wird er entschädigt.

Das Krefelder Landgericht hat gestern einen Mann aus Rheinberg in zweiter Instanz vom Vorwurf des schweren Raubes zulasten einer Rentnerin freigesprochen. Das Schöffengericht hatte ihn zuvor zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 25-Jährige sei nach dem Zweifelsgrundsatz freizusprechen, sagte die Richterin gestern. Sie sprach ihm auch eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu.

An der Tat an sich gebe es keine Zweifel, führte die Vorsitzende aus. Die heute 90-Jährige war im Juli 2012 von zwei Männern in ihrem Wohnzimmer überfallen und um mehrere tausend Euro beraubt worden (die RP berichtete). Leider konnte die Zeugin nicht mehr befragt werden, weil sie wenige Monate nach der Tat schwer erkrankte und seither keine Erinnerung mehr hat. Auf die Spur des 25-Jährigen und seines 46-jährigen Stiefvaters, gegen den vor einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt wird, war man durch das bei der Tat verwendete Klebeband gekommen. Anhaftungen beider waren darauf festgestellt worden.

Das wiederholte auch ein Sachverständiger vor Gericht. Die Berufungskammer konnte daraus dennoch nicht mit sicherer Überzeugung folgern, dass der 25-Jährige im Haus der Rentnerin am Hochbendweg in Krefeld gewesen war. Die Spuren müssen nicht zwangsläufig in der Wohnung des Opfers verursacht worden sein, erläuterte sie. Es könne sich auch um sogenannte "Sekundärantragungen" handeln. Daraus könnte man folgern, dass möglicherweise der Stiefvater das Klebeband ins Haus der Rentnerin gebracht habe, an dem rein zufällig auch das Zellmaterial des 25-Jährigen haftete. Der Umkehrschluss wäre demnach dann natürlich auch möglich.

Der Angeklagte nahm den Freispruch gestern mit Dank und sichtlicher Erleichterung entgegen. Freude zeigte sich auch bei den Zuschauern, die sogleich einen Tadel für ihr unangemessenes Verhalten während der beiden Verhandlungstage ernteten. "Die Zuschauer führten sich so unmöglich auf, als wären sie im Film", kommentierte die Richterin das Verhalten.

Man könne ihnen nur wünschen, dass niemals einer ihrer Verwandten Opfer eines so schlimmen Überfalls werde, sagte die Richterin. Tadel erntete auch der Verteidiger. Er sei immer wieder grundlos laut geworden.

(bil)
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