Xanten "Rollern" in der Fußgängerzone ist tatsächlich erlaubt

Xanten · Den Leserbrief von Lothar Nathrath in der RP nahm die Stadtverwaltung zum Anlass, zu prüfen, ob man beim "Rollern" tatsächlich legal durch alle Fußgängerzonen "fahren" darf. Tobias Fuß vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit: "Zwischen den beiden Fortbewegungsarten Radfahren und Zufußgehen gibt es eine Grauzone: Roller dürfen als Fortbewegungsmittel nach § 24 StVO und § 16 Absatz 2 StVZO auf Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden - auch von Erwachsenen (OLG Oldenburg Ss 186/96). Rechtes Bein aufs linke Pedal (oder umgekehrt) und schon lässt es sich legal durch die Fußgängerzone rollern, natürlich nur mit Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer."

(möw)
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