Xanten Schluss mit der Zweiklassengesellschaft - DBX soll umgebaut werden

Xanten · Gleiche Arbeit - gleiches Geld: Was für einen Teil der Mitarbeiter des Dienstleistungsbetriebs Xanten eine erfreuliche Nachricht ist, lässt Kämmerer Stephan Grundmann zum angespitzten Bleistift greifen. Denn je nachdem, welcher der beiden Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, der Rat nach der Sommerpause absegnet, muss er mit Mehrkosten zwischen 220.000 530.000 Euro rechnen, die erst einmal gedeckt werden wollen. Finanziert werden soll das möglicherweise durch eine Anhebung der Grundsteuer B. Doch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen; die Mitglieder des DBX-Verwaltungsrats stellten der Stadtverwaltung die Aufgabe, nach alternativen Deckungsvorschlägen zu suchen.

Der DBX, zuständig unter anderem für die Baumaßnahmen der Stadt, ist in einer Phase der Umstrukturierung. Einiges ist schon umgesetzt, anderes soll sich noch ändern. Wenn nun, wie von der Stadt in Variante A errechnet, die Tarifverordnung öffentlicher Dienst auch für den DBX gelten soll, dann macht das summa summarum 530.000 Euro im Jahr an Mehrkosten.

So viel kosten die Angleichung der Gehälter, der Anspruch aufs Weihnachtsgeld und die um zwei Stunden reduzierte Wochenarbeitszeit auf dann 39 Stunden, für die vier neue Stellen geschaffen werden müssten. Gedeckt werden könnten die halbe Million Euro Zusatzausgaben durch eine Anhebung der Grundsteuer B um 75 Punkte.

Angesichts dieser "außerordentlich hohen Mehrkosten" hat die Verwaltung eine Variante B durchgespielt. Dieses Szenario sieht die sofortige Einführung von Sonderzahlungen und die stufenweise Angleichung des Lohns über fünf Jahre hinweg vor, aber dann nicht gleichmäßig bei allen Geschäftsbereichen. Dazu sollen die Mitarbeiter ab 2017 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr haben. Die 41-Stunden-Woche wird beibehalten. Mitarbeiter der Gebäudereinigung erhalten höhere Löhne. Im Gegenzug könnte zum Beispiel die Grundsteuer B kurzfristig um 20 und mittelfristig um weitere zehn Prozentpunkte angehoben werden.

Auch in der Arbeitsstruktur des DBX, bei dem die Staatsanwaltschaft derzeit die Vergabe und Abwicklung von früheren Bauaufträgen untersucht, soll sich einiges ändern. Eine zentrale Vergabestelle hat zum Beispiel das Ziel, dass Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen in den Händen verschiedener Mitarbeiter liegen. Darum wird die Vergabestelle bei der Stadtverwaltung angesiedelt. Darüber hinaus gilt schon verstärkt das Vier-Augen-Prinzip. Aufträge ab 50.000 Euro fallen in die gemeinsame Zuständigkeit von DBX-Vorstand und Verwaltungsratvorsitzenden, ab eine Million Euro ist der Verwaltungsrat zuständig. Früher konnte der Vorstand solche Beträge allein vergeben.

(pek)
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