Sonsbeck Sonsbeck sucht Stellvertreter für eine Schiedsperson

Sonsbeck · Bewerbungsschluss im Rathaus ist am 3. Juni.

Bei der Gemeinde Sonsbeck ist das Ehrenamt eines stellvertretenden Schiedsmannes oder Schiedsfrau ab Herbst neu zu besetzen. Nun wird ein interessierter Bürger gesucht, der oder die im Verhinderungsfall die Vertretung der Schiedsperson übernehmen möchte.

Grundsätzlich sind keine beruflichen Qualifikationen an das Amt der Schiedsperson geknüpft, teilte die Verwaltung mit. Die Schiedsperson muss jedoch nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein.

Das Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen ist die gesetzliche Grundlage für Schiedspersonen und für außergerichtliche Schlichtungsverfahren. Das Gesetz nennt nur wenige Bedingungen, bei deren Vorliegen das Schiedsamt nicht bekleidet werden kann: Der Bewerber besitzt nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter; der Bewerber steht unter Betreuung. Darüber hinaus soll der Bewerber zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und selbst in der Gemeinde Sonsbeck wohnen.

Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ehrenamtlich. Die Wahl erfolgt abschließend durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck für die Dauer von fünf Jahren. Gewählt wird voraussichtlich im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 23. Juni.

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der sicher spannenden Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson haben, werden gebeten, sich bis zum 3. Juni bei Ludger van Bebber im Rathaus zu melden. Er steht auch für weitere Informationen rund um das Thema Schiedsamt zur Verfügung unter Tel. 02838 36111.

(RP)
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