Xanten Stadt stoppt Baugebiet Hochbruch

Xanten · Bürgermeister Thomas Görtz zieht die Notbremse: Der Bebauungsplan könnte juristischen Prüfungen nicht standhalten. Der Ausschuss trifft sich zur Sondersitzung. Ziel ist die erneute Offenlage.

 Das Neubaugebiet "Hochbruch" am Hochbruchgraben liegt zwischen Landwehr, Weidenkamp und Sonsbecker Straße.

Das Neubaugebiet "Hochbruch" am Hochbruchgraben liegt zwischen Landwehr, Weidenkamp und Sonsbecker Straße.

Foto: Fischer, Armin (arfi)

Vor der Ratssitzung am 17. Dezember werden sich die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt zu einer Sondersitzung treffen. Es geht um den Bebauungsplan Nr. 184, "Hochbruch am Hochbruchgraben zwischen Landwehr, Weidenkamp und Sonsbecker Straße". Die Verwaltung hat im Verfahren einen juristischen Fehler festgestellt, der bei einer Klage das Projekt zu Fall bringen könnte. Bürgermeister Thomas Görtz zieht deshalb die Notbremse und schlägt ergänzende Gutachten und die erneute Offenlage des Planes vor. Vor der Verabschiedung des Bebauungsplanes hatte es massive Proteste der Anlieger gegeben, die insbesondere das Thema der Entwässerung kritisch betrachteten. Auch politisch war die Planung umstritten. CDU und BBX setzen sie vor der Wahl durch. Nun diskutiert der Ausschuss in neuer Besetzung.

Eigentlich ist Bebauungsplan Nr. 184 am 29. Oktober rechtskräftig geworden. Zuvor hat die Bezirksregierung Düsseldorf die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Zwischenzeitlich gab es aber in der Normenkontrollsache zum Bebauungsplan für das "Bioenergiezentrum Xanten" den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Nichtzulassungsbeschwerde. In der Begründung ist wie schon vom Oberverwaltungsgericht auf einen Formfehler bei der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen worden. Und offenbar hat die Stadtverwaltung den gleichen Fehler zweimal gemacht: In Bezug auf die erforderlichen Angaben zu den Arten verfügbarer Umweltinformationen ist die Bekanntmachung des Hochbruchs-Bebauungsplans vergleichbar aufgebaut. Görtz: "Es existiert folglich auch in diesem Verfahren ein formeller Fehler." Damit ein Gericht nicht die Planung stoppt, wenn die Grundstücke verkauft oder die ersten Häuser schon gebaut sind, wird die Verwaltung jetzt aktiv. Sie schlägt dem Ausschuss vor, die Offenlage mit einer mängelfreien Bekanntmachung zu wiederholen. Zudem seien Aktualisierung und Ergänzung einiger Gutachten erforderlich. Ob es auch zu einer erneuten Bürgerversammlung kommt, konnte Thomas Görtz gestern noch nicht sagen.

Der Verwaltungschef hofft, dass es nicht zu einem allzu großen Zeitverlust bei der Realisierung des Projekts kommt. Läuft alles gut, könnte der Verzug bei nur zwei Monaten liegen. Wenn Rechtssicherheit besteht, könnte man mit dem Straßenbau weitermachen und auch die Grundstücke vermarkten.

Das Projekt ist auch für den Haushalt der Stadt Xanten wichtig: Gut 1,5 Millionen Einnahme aus den Grundstücksverkäufen sind für 2015 vorgesehen. Thomas Görtz geht davon aus, diesen Ansatz beibehalten zu können.

Finanztechnisch ist die Bebauung am Hochbruch auch für die Netzwerke Xanten GmbH wichtig. Denn ihr Geschäftsmodell setzt auf den gerade erst vom Rat festgelegten Anschluss- und Benutzungszwang in dem Gebiet. Wird nicht oder deutlich später dort gebaut, fehlen die Abnehmer für die Fernwärme aus dem neuen Blockheizkraftwerk.

(RP)
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