Xanten Stadtcafé: Weiter Streit um Denkmalschutz

Xanten · Die Anwälte von Besitzer Rainer Terschluesen haben schriftlich Widerspruch gegen die Pläne der Stadt eingelegt.

 Das Siegfried-Mosaik stammt aus dem Jahr 1954. Bei der Stadt gibt es Pläne, das Bild unter Denkmalschutz zu stellen. Hausbesitzer Rainer Terschluesen hat deshalb ein Rechtsanwaltbüro eingeschaltet.

Das Siegfried-Mosaik stammt aus dem Jahr 1954. Bei der Stadt gibt es Pläne, das Bild unter Denkmalschutz zu stellen. Hausbesitzer Rainer Terschluesen hat deshalb ein Rechtsanwaltbüro eingeschaltet.

Foto: Fischer

Im Bemühen um die Zukunft des Stadtcafés an der Marsstraße denkt Eigentümer Rainer Terschluesen nicht an Aufgabe. Im Gegenteil. Wie angekündigt hat er jetzt ein Rechtsanwaltbüro eingeschaltet. Das hat einen mehrseitigen Widerspruch gegen Pläne der Stadt verfasst, die Fassade des Hauses unter Denkmalschutz zu stellen.

Das Siegfriedmosaik, so heißt es in dem Schreiben, das der Rheinischen Post vorliegt, sei eine zeitgenössische Auftragsarbeit. Der bloße Umstand, das es aus dem Jahr 1954 stammt, reiche für einen Denkmalschutz keineswegs aus, auch wenn es mittlerweile 60 Jahre alt sei. Das Alter sei allerdings lediglich Beleg für die Dauerhaftigkeit des Objekts und sei nicht einer abgeschlossenen Epoche zuzurechnen. Und weiter: "Es ist für die Denkmalfähigkeit - entgegen der Ansicht des LVR-Amtes - nicht ausreichend, dass die Herstellung des Fassadenbildes Teil des Wiederaufbaus der im 2. Weltkrieg stark zerstörten Stadt Xanten gewesen ist."

Ein Zusammenhang mit dem Motiv aus dem Nibelungenlied und dem Wiederaufbau bestehe nicht. Das Fassadenbild lasse aufgrund seines vermeintlich "betont unheroischen Stils" eine Auseinandersetzung mit der Verherrlichung der Hauptfigur des Nibelungenliedes während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gerade vermissen, so dass dem Werk ein im Sinne des Denkmalschutzes hinreichender künstlerischer Wert abzusprechen sei. Weder der bloße Umstand, dass der Urheber des Bildes einen vermeintlich starken Bezug zur Region hatte, noch die zentrale Lage allein tragen die Denkmaleigenschaft. Und eine vermeintlich stadtbildprägende Bedeutung einer Anlage allein sei ebenfalls nicht ausreichend. Ohnehin, so heißt es, lösten sich bereits Mosaiksteine. Eine Erneuerung aber führe im Wesentlichen zum Verlust der originären Substanz und damit zum Identitätsverlust des Bauwerks. Zudem seien Modernisierungen wie der Einbau einer wärmedämmenden Fassade zumindest "stark eingeschränkt".

"Nach eindeutiger Rechtslage ist das persönliche Befinden der Stadtspitze eben kein Ma ßstab, freihändig über fremdes Eigentum zu entscheiden", sagt Rainer Terschluesen gegenüber der Rheinischen Post. Er besteht weiterhin darauf, einen Aufzug zur ersten Etage des Stadtcafés und eine behindertengerechte Toilette zu bauen. Zudem will er die Arkaden - ähnlich einem Wintergarten - verglasen. Von einer "Insellösung" zu sprechen, weil die Nachbarn nicht an einer ähnlichen Verglasung ihrer Geschäfe interessiert seien, und davon, dass die verbleibenden Läden dann im Dunklen lägen erschlösse sich ihm nicht: Wie soll das mit transparentem Glas gehen?"

Terschluesen jedenfalls hofft, dass der Rat in seiner Juni-Sitzung in seinem Sinne entscheiden wird - sowohl in Bezug auf den Umbau als auch im Hinblick auf den Denkmalschutz.

(RP)
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