Xanten Thomas Görtz will mehr Geld für Flüchtlinge

Xanten · NRW schaffe in den Kommunen Finanzierungslücken bei der Unterbringung von Asylbewerbern.

Xantens Bürgermeister Thomas Görtz hat in einem Schreiben an NRW-Innenminister Ralf Jäger auf die Finanzierungslücken bei der Unterbringung von Flüchtlingen hingewiesen. Görtz bittet eindringlich, dass das Land zeitnah einen Nachtragshaushalt und eine weitere Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in die Wege leitet, um die tatsächlich zum Stichtag 1. Januar 2016 den Kommunen zugewiesenen Flüchtlingszahlen zur Grundlage der Erstattungen zu machen. Spätestens zum 1. September müsse es zu einer zweiten Revision der Stichtagszahlen kommen, so Görtz weiter. Es sei nämlich unabdingbar, dass zusätzliche Erstattungsleistungen noch in diesem Jahr haushalts- und kassenwirksam werden, schreibt Görtz und verweist auch auf gleichlautende Forderungen des Städte- und Gemeindebundes.

Xanten, so rechnet der Bürgermeister in seinem Schreiben vor, gehöre zu den Kommunen, die aufgrund der bisher praktizierten Erstattungsregelung rechnerisch nicht auf die zugesagten 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr für das Jahr 2016 kommt. "Tatsächlich erwartet die Stadt nach den derzeit vorliegenden Mitteilungen des Innnenministeriums lediglich eine Erstattung von rund 2,8 Millionen Euro, so Görtz.

Und weiter: "Zum 1. Januar hatten wir jedoch 433 zugewiesene Flüchtlinge, so dass rechnerisch unschwer zu erkennen ist, dass die zugesagten 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr für 2016 deutlich nicht erreicht werden." Vielmehr liege die Pro-Kopf-Erstattung des Landes bei noch nicht einmal 6.500 Euro. Die bisherige rechnerisch-schematische landesweite Verteilung einer Erstattungsmasse des FlüAG nach einem Schlüssel, der 90 Prozent einwohnerbezogen und 10 Prozent flächenbezogen ist, habe sich in der Realität der Kommunen überhaupt nicht als praktikabel und auch nicht annähernd als kostendeckend erwiesen: "Deshalb muss auch schon für das Jahr 2016 von diesem Verteilungsmechanismus abgerückt werden", erklärt der Bürgermeister weiter

Görtz: "Die ab 2017 zugesagte monatliche "kommunenscharfe" Spitzabrechnung der Erstattung auf Basis der tatsächlich in den Kommunen untergebrachten Flüchtlinge begrüße ich ausdrücklich." Sie sei "eine faire, transparente Regelung, die möglichst auch schon für 2016 Anwendung finden sollte".

(RP)
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