Xanten Verwaltungsrat verweigert DBX-Vorstand Entlastung

Xanten · Angesichts der Korruptionsvorwürfe sind Schadensersatzansprüche möglich - auch gegen beschuldigte Unternehmen.

Das gab es noch nie: Der Verwaltungsrat des Dienstleistungsbetriebs der Stadt Xanten (DBX) verweigert dem Vorstand die Entlastung - einstimmig und auf ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung. Es geht um die Korruptionsvorwürfe, wegen denen Kurt Reintjes 2015 nach den Hausdurchsuchungen und dem Bekanntwerden erster Vorwürfe entlassen wurde. Da es jetzt um den Jahresabschluss für das Jahr 2015 ging, wäre die Entlastung des Vorstands der normale Schritt nach der Genehmigung der Bilanz. Genau dies wollte man aber nicht, da es nach dem Strafverfahren auch noch um Schadensersatzansprüche gehen kann. Anders dagegen im Fall Niklas Franke, der 2015 ab 4. November als kommissarischer Vorstand des DBX arbeitete. Er wurde einstimmig entlastet.

Grundlage der Entscheidung sind die der Verwaltung durch die Staatsanwaltschaft Kleve zur Verfügung gestellten Informationen. Diese lassen darauf schließen, "dass in den Vorjahren höchstwahrscheinlich Korruptionsfälle in Form von Bestechlichkeit oder Bestechung sowie Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung zwischen dem ehemaligen Vorstand und einem Bauunternehmer stattgefunden haben". Aufgrund dieses erhärteten Korruptionsverdachtes der Staatsanwaltschaft Kleve sei davon auszugehen oder können nicht ausgeschlossen werden, dass im Jahr 2015 ebenfalls fehlerhafte Abrechnungen zwischen dem DBX und diesem Bauunternehmen zu Lasten des DBX erfolgt sind. Darüber hinaus werde aufgrund der bereits bekannten Fälle vermutet, dass im Jahr 2015 weitere Korruptionsfälle mit weiteren Unternehmen stattgefunden haben.

Bürgermeister Thomas Görtz betonte, dass mögliche Schadenersatzansprüche nicht nur zulasten des Bestochenen gehen würden. "Auch wer bestochen hat, müsste uns den Schaden ersetzen." Die möglichen juristischen Auseinandersetzungen wirken sich übrigens auch auf die Bilanz des DBX aus. Es gibt Rückstellungen angesichts der Rechtsberatungskosten, die das laufende Verfahren und mögliche Folgeklagen verursachen.

(RP)
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