Xanten Xanten: Strenge Regeln gegen Korruption

Xanten · Ein Plastikkugelschreiber oder Freikarten für die Kirmes? Im Rathaus werden Geschenke nicht mehr angenommen.

Das kleine Paket, das der Postbote kurz vor Weihnachten im Zimmer des Bürgermeisters abgab, wurde postwendend zurückgeschickt. "Mit einem freundlichen Begleitschreiben, in dem ich mich für die zwei Flaschen Rotwein bedankt habe, aber in dem ich auch um Verständnis bat, dass ich das Geschenk nicht annehmen konnte", sagt Bürgermeister Thomas Görtz. Wahrscheinlich waren die beiden Flaschen nur als nette Geste gedacht, doch sie kann schnell als Versuch missverstanden werden, sich einen Vorteil zu erschleichen.

Xanten ist gebranntes Kind, denn seit nunmehr 1,5 Jahren untersucht die Staatsanwaltschaft, ob es bei der Vergabe und der Umsetzung von öffentlichen Bauprojekten immer mit rechten Dingen zugegangen ist oder ob Korruption mit im Spiel war. Aber es muss nicht immer, wie in diesen Fällen vermutet wird, um fünf- und sechsstellige Beträge gehen. Manchmal können auch schon bedeutend kleinere Zuwendungen den Anschein erwecken, dass man sich einen Ansprechpartner in der Verwaltung gewogen machen möchte.

Derzeit überarbeitet die Stadt die seit 2007 geltende und zuletzt 2014 aktualisierte Dienstvereinbarung zur Bekämpfung von Korruption. "Sie ist aber nicht allein für die Schublade gedacht, sondern muss auch in den Köpfen ankommen", erläutert Bürgermeister Thomas Görtz das Ziel.

Darum werden noch im ersten Quartal 2017 nach und nach alle Mitarbeiter, den Dienstleistungsbetrieb Xanten (DBX) und die Touristinformation (TIX) eingeschlossen, in gesonderten Veranstaltungen zusätzlich geschult. "So eine konkrete Schulung hat es bei uns bislang noch nicht gegeben", erklärt der Verwaltungschef. Das Ganze werde in Abstimmung mit dem Personalrat erfolgen.

Die Führungskräfte haben die Schulungen bereits hinter sich. Im Dezember letzten Jahres hat ein Experte von der Bildungsakademie des Deutschen Beamtenbundes in das Thema eingeführt und sensibilisiert. Görtz: "Wir werden in 2017 alle Arbeitsplätze analysieren und das Risiko einschätzen, wie korruptionsanfällig die jeweilige Aufgabe ist." Dabei gehe es nicht darum, die Mitarbeiter einzuschätzen, sondern die Arbeitsplätze, betont der Verwaltungschef.

Der Bürgermeister bekräftigt auch, dass er nicht alle Kolleginnen und Kollegen unter "Generalverdacht" stelle, im Gegenteil habe er großes Vertrauen in seine Mitarbeiter. "Klare Regeln zur Korruptionsprävention geben ihnen Sicherheit bei der Beurteilung der Frage, was erlaubt ist und was nicht." Die bislang festgestellten Unregelmäßigkeiten seien eindeutig Einzelfälle und würden "knallhart" aufgearbeitet und entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Hier gebe es "null Toleranz gegenüber Korruption".

Ähnliche Grundsätze und Regeln wie sie für die Angestellten und Beamte in der neuen Dienstvereinbarung zu finden sein werden, kann sich Görtz auch für die Arbeit des Rates vorstellen. Mehr als vorschlagen kann er dies aber nicht; die Verabschiedung einer solchen Compliance-Richtlinie, die die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien untermauert, obliegt dem Rat letztlich selbst. "Ich würde es sehr begrüßen, wenn Verwaltung und Politik hier ein deutliches Zeichen gegen Korruption und Intransparenz setzen und mit gutem Beispiel vorangehen", so Görtz.

Grundsätzlich regeln das Beamtenstatusgesetz beziehungsweise -für Angestellte im öffentlichen Dienst - der TVÖD, wie mit Vergünstigungen umzugehen ist. Allerdings sind das nur eher grobe Vorgaben, die genauere Definition legen Verwaltungen vielfach in Dienstvereinbarungen fest. "Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich", sagt Stefanie Frank, Sprecherin der Gewerkschaft Komba NRW. Die Dienstvereinbarungen konkretisieren zum Beispiel, welche Gaben noch als Bagatelle gelten und welche nicht. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, ist eigentlich jeder Plastikkugelschreiber oder Notizblock zu melden.

(pek)
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