Xanten Xantens Grüne rudern zurück

Xanten · Das Thema Sonntagsöffnung könne auch differenziert betrachtet werden.

Die anhaltende Unruhe in der Xantener Geschäftswelt angesichts der strikten Umsetzung der gesetzlichen Regelung zur Sonntagsöffnung scheint nun auch die Xantener Grünen zu beeindrucken. Erstmals rudern sie ein Stück weit zurück: Ralf Gimpel, Pressesprecher des Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen betont nun ausdrücklich, es sei nicht richtig, dass ein Fraktionsmitglied oder ein Mitglied der Grünen das Geschehen an Sonntagen in Xanten zur Anzeige gebracht hat.

Gimpel: "Richtig ist, dass dies ein Xantener Bürger getan hat und dass wir, die Grünen, diesen Schritt für richtig halten." Bisher hatten die Grünen, auch in der Ratssitzung, nicht der Darstellung widersprochen, sie selbst hätten Namen und Adressen von im Dezember sonntags geöffneten Geschäfte mit Belegfotos dem Ordnungsamt vorgelegt. Gimpel weiter: "Es geht auch nicht ausschließlich um selbstständige Inhaber, die bisher an den Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben, denn die ursprüngliche Beschwerde kam von abhängig angestellten Xantener Bürgern.

" Aus Sicht der Grünen müsse man die Diskussion auf zwei Ebenen sehen. Die rechtliche Situation sei eindeutig. Gimpel: "Aus unserer Sicht müssen Gesetze eingehalten werden. In einer Demokratie sollte keiner, außer die gewählte Legislative, sich aussuchen dürfen, welche Gesetze zur Anwendung kommen und welche nicht. Die Ordnungsbehörden haben dafür zu sorgen, dass die, von demokratisch gewählten Politikern, gemachten Gesetze umgesetzt werden.

Das passiert vielleicht nicht immer vollständig, aber das ist grundsätzlich der richtige Weg in einer Demokratie." Bei der politischen Bewertung könne man durchaus unterscheiden zwischen inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und den mit angestellten Mitarbeitern betriebenen Filialketten. Ralf Gimpel: "Sollte man in Xanten diese Unterscheidung treffen wollen, dann muss man dafür Sorge tragen, dass die Landesregierung ein entsprechendes Gesetz erlässt.

Nur so kämen die inhabergeführten Einzelhändler an den Sonn- und Feiertagen aus der Illegalität."

(RP)
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