Duisburg/Bochum Strafverfahren wegen Loveparade-Unglücks fraglich

Duisburg/Bochum · Die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten vor knapp drei Jahren am 24. Juli 2010 in Duisburg könnte nach Auffassung eines Kriminologen ohne eine Verurteilung der Beschuldigten enden. "Die Staatsanwaltschaft wird nur dann Anklage erheben, wenn sie mit 99-prozentiger Sicherheit mit einer Verurteilung rechnet", so Thomas Feltes, Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum.

Feltes vertritt den Angehörigen eines Todesopfers der Loveparade-Katastrophe in strafrechtlichen Belangen. "Für eine Verurteilung muss die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei nachweisen, dass die angeklagte Person wesentlich zum Tod oder zu Verletzungen beigetragen hat", so Feltes. Aufgrund der komplexen Kette von Ereignissen bei der Katastrophe sei diese Beweisführung äußerst schwierig.

Er selbst habe seinen Mandanten daher auf die Möglichkeit vorbereitet, dass es gar nicht erst zur Anklage kommen werde. Ein Strafverfahren sei nicht dazu da, Ereignisse aufzuklären, sondern individuelle strafrechtlich-relevante Schuld festzustellen, so Feltes weiter. "Wird das Verfahren eingestellt, kann man daraus keine politische oder moralische Unschuld ableiten." Das Aufklärungsinteresse der Angehörigen bleibe daher riesig.

Für den Fall eines Verfahrens hat das Landgericht Duisburg allerdings schon mit der Suche nach einem geeigneten Verhandlungsort begonnen. Infrage kommen sollen mehrere Hallen am Niederrhein, darunter in Dinslaken und Wesel, sowie die Messe Düsseldorf. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, den Opferanwälten Akteneinsicht gewähren zu wollen. Dies hatten die Anwälte bisher vergeblich verlangt.

Feltes fordert die Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses. "Das ist der einzig mögliche Weg, auch politische Verantwortlichkeiten zu klären. Welche Rolle spielten Polizei, Innenminister und Duisburger Stadtspitze? Solche Fragen könnten in einem solchen Ausschuss am besten geklärt werden." Ein halbes Jahr nach dem Unglück hatte der Düsseldorfer Landtag einen Untersuchungsausschuss mit Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren abgelehnt. Bei dem Technofest in Duisburg am 24. Juli 2010 war eine Massenpanik ausgebrochen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 17 Beschuldigte, darunter Mitarbeiter der Stadt Duisburg. Anklage hat die Behörde noch nicht erhoben. Sie macht keine Angaben dazu, wann mit einem Ergebnis der Ermittlungen und einer Entscheidung zu rechnen ist.

(RP/dpa)
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