Solingen Tagesmütter: Stadt muss für Krankheitsvertretung sorgen

Solingen · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Position von Tagesmüttern in NRW gestärkt. In einem Urteil gab das Gericht zwei Tagesmüttern Recht, die gegen Richtlinien der Stadt Solingen für öffentlich finanzierte Kindertagespflege geklagt hatten.

Aus Sicht der Klägerinnen Tanja Berger und Regine Möller muss die Stadt im Krankheitsfall bei öffentlich finanzierten Plätzen in der Kindertagespflege für eine Vertretung sorgen. Außerdem sollen Tagesmütter selbst über ihren Urlaub bestimmen dürfen. Laut den Richtlinien der Stadt hätten die beiden pro Jahr maximal vier Wochen Urlaub nehmen dürfen. Auch bei der Bezahlung gab es Unstimmigkeiten.

Das Oberverwaltungsgericht sieht dies ähnlich. "Die Stadt darf keinen Einfluss auf die Betreuungsverträge zwischen den Tagespflegepersonen und den Eltern nehmen", sagt Mirjam Taprogge-Essaida, die Rechtsanwältin der Tagesmütter.

Für die Stadt Solingen bedeutet das Urteil, das NRW-weit gilt, nicht nur, dass sie ihre Richtlinien überarbeiten muss. Sie muss den Tagesmüttern auch mehr als 60 000 Euro an Beitragsgeldern nachzahlen. Seit August 2013 hatte die Stadt sich geweigert, Gelder für die Betreuung an die Kindertagespflege "Kleine Freunde" zu bezahlen, weil diese ihre Richtlinien abgelehnt hatte. Die Kindertagespflege war dadurch in ihrer Existenz bedroht.

(frin)
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