Krefeld Tierquälerin droht Verlust der Bewährung

Krefeld · Die Krefelder Staatsanwaltschaft hat den Widerruf der Bewährung für die junge Frau beantragt, die als Pferderipperin traurige Berühmtheit erlangt hat. Die heute 19-jährige Frau war Ende 2013 vom Krefelder Amtsgericht für Tierquälerei in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Tierquälerei: Fälle in NRW
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Fälle von Tierquälerei in NRW

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Foto: Theo Titz

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte, war die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Hätte die Verurteilte sich bis zum 1. Januar 2016 nichts zuschulden kommen lassen, wäre die Strafe erlassen worden. Doch die Frau wurde rückfällig.

In Krefeld hatte sie mit ihren Taten für Bestürzung, ja Entsetzen gesorgt: Sie hatte Tiere nicht nur verletzt und getötet, sondern enthauptet. Dazu kam, dass es sich um Tiere handelte, zu denen ihre Besitzer besondere Beziehungen hatten: Ein Schafbock gehörte zum Bestand eines Kinderbauernhofs und hieß bei den Kleinen "Piet"; der Fund des kopflosen Kadavers hat die ganze Gemeinschaft verstört. Ein Pony wurde geköpft, ein weiteres Schaf getötet - bei dieser Tat ist das Mädchen überrascht worden.

Die junge Frau sollte eine Therapie machen. Irgendwann zog sie über Duisburg nach Troisdorf, ohne dass die Behörden davon wussten. Dort hat sie wieder getötet, diesmal ein Shetlandpony. Auch das Muster der Verstümmelung blieb: In diesem Fall zerlegte sie den Kadaver ebenfalls und trennte dem Tier drei Beine ab.

Die Frau ist nun in Untersuchungshaft und wird sich in einem neuen Prozess für die neue Tat verantworten - bei Verlust der Bewährung wird sie wohl auf jeden Fall die Jugendstrafe absitzen müssen.

(vo)
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