Düsseldorf Verdeckte Recherche: Ermittlung gegen zwei RTL-Journalisten

Düsseldorf · Die Affäre um die verkabelte Polizistin bei der Kölner Polizei zieht weitere Kreise: Wie die Kölner Staatsanwaltschaft gestern bestätigte, wurden jetzt auch die Privatwohnungen von Reportern des Fernsehsenders RTL durchsucht.

Wie berichtet, flog in der vergangenen Woche eine 26-jährige Polizistin auf, weil sie ihre Kollegen heimlich bei der Arbeit filmte. Sie hatte unter ihrer Uniform Aufzeichnungsgeräte für Bild und Ton versteckt. Wie sich herausstellte, sollte sie Material für eine RTL-Reportage liefern, die die Härten des Polizeialltages darstellen wollte. Die Polizistin wurde suspendiert, RTL händigte das Material der Staatsanwaltschaft aus und verspricht einen "konstruktiven Austausch" mit der Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Polizistin wegen des Verdachts der Geheimnisverletzung und gegen die beiden Journalisten wegen des Verdachts auf Beihilfe und Anstiftung.

Der Düsseldorfer Medienrechtler Jean Paul P. Bohne von der Kanzlei Buchholz & Kollegen hält sogar eine Freiheitsstrafe für möglich. "Nach dem sich derzeitig darstellenden Sachverhalt könnte insbesondere die Polizeibeamtin strafrechtlich relevant gehandelt haben. Für sie kommen sogar so genannte Qualifikationstatbestände in Betracht, weil sie mutmaßlich in ihrer Funktion als Polizeibeamtin gehandelt hat. Ein solches etwaiges Verhalten ist schwerwiegend und könnte mit erhöhter Freiheitsstrafe einhergehen."

Wahrscheinlich rechtfertige auch das journalistische Interesse in diesem Fall keine heimlichen Aufzeichnungen. "Bei der erforderlichen Abwägung stellen Juristen auch die Frage, ob die gesuchten Informationen nicht auf einem anderen Wege beschafft werden können", so Bohne. Erfahrungsgemäß berichten Polizisten gegenüber Journalisten aber sehr bereitwillig über ihren Alltag. Nicht zuletzt hätten die Journalisten vermutlich gegen den Deutschen Pressekodex verstoßen, in dem es heißt: "Journalisten geben sich grundsätzlich zu erkennen. Unwahre Angaben des recherchierenden Journalisten über seine Identität und darüber, welches Organ er vertritt, sind grundsätzlich mit dem Ansehen und der Funktion der Presse nicht vereinbar."

(tor)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort