Düsseldorf Zwischen "Amt" und "Mandat"

Düsseldorf · NRW-Justizminister reagiert auf Interessenkonflikt-Vorwürfe der Opposition

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gibt sein Mandat im Oberbergischen Kreistag auf. "Es gibt unterschiedliche Rechtsmeinungen, ob man in Nordrhein-Westfalen zugleich Mitglied der Landesregierung und eines Kreistags sein kann", erklärte Biesenbach gestern. Biesenbach ist Chef der CDU-Fraktion im Kreistag. Über die Nachfolge wird die Fraktion kommende Woche beraten.

Biesenbach reagiert damit auf Vorwürfe der Opposition im Landtag. SPD und Grüne unterstellten dem Minister einen Interessenkonflikt. Der Grünen-Abgeordnete Mehrdad Mostofizadeh verweist dazu in einer noch unbeantworteten Kleinen Anfrage auf den Artikel 64 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung NRW: "Mit dem Amte eines Mitgliedes der Landesregierung ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit in der Regel unvereinbar." SPD und Grüne sehen unter anderem die Gefahr, dass Biesenbach als Justizminister auch mit kommunalrechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden könnte.

Die entgegengesetzte Rechtsposition, die Biesenbach vertritt, unterscheidet zwischen dem verliehenen "Amt" des Justizministers und dem "Mandat", das ihn per Wahl in den Kreistag brachte. Dem Wortlaut nach schließt die Landesverfassung tatsächlich nur die Übernahme eines zweiten Amtes aus. Daher sagt Biesenbach: "Persönlich bin ich der Auffassung, dass es dem Ministeramt gut tut, dass ich in der Kommunalpolitik verwurzelt und engagiert bin." Er halte die Verbindung "für unproblematisch".

Biesenbach hatte nach den Vorwürfen der Opposition die Ministerehrenkommission um Klärung gebeten. Sie kam zu dem Ergebnis, dass sich zwei Rechtsauffassungen gegenüberstehen, die nur durch den Verfassungsgerichtshof hätten geklärt werden können. Einen solchen Rechtsstreit wollte Biesenbach der Landesregierung ersparen.

Der Düsseldorfer Verfassungsrechtler Martin Morlok sagt: "Die Rechtslage ist nicht eindeutig, aber wahrscheinlich ist das parallele Mandat eines Ministers im Kreistag zulässig." Dennoch habe Biesenbach gut daran getan, es abzugeben. "Schon wegen der zeitlichen Beanspruchung", wie Morlok meint.

(RP)
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