Nebeneinkünfte der Abgeordneten 8500 Euro Honorar für einen Vortrag

Düsseldorf · Die Organisation "Abgeordnetenwatch" ist der Ansicht, dass die hohen Nebeneinkünfte dem Ansehen der Parlamentarier schaden. Wir berichten, wie manche Politiker des NRW-Landtags ihre Diäten aufbessern.

 FDP-Chef Lindner: 8500 Euro für einen Vortrag auf einem Seminar der Investmentbank Lazard

FDP-Chef Lindner: 8500 Euro für einen Vortrag auf einem Seminar der Investmentbank Lazard

Foto: dpa, fg lof

Der Schuss ging nach hinten los. In der abendlichen Landtagsdebatte über das Sponsoring von Gesprächen mit SPD-Politikern versuchte der Sozialdemokrat Stefan Kämmerling einen Entlastungsangriff für seine in Erklärungsnot geratene Partei. "Wie beurteilen Sie die Tatsache?", fragte er den Chef der Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), dass der FDP-Politiker Christian Lindner im vergangenen Jahr für Vorträge und Reden 64.000 Euro bekommen habe und in diesem Jahr schon mehr als 78.000 Euro?

Kämmerling, von Beruf Bankkaufmann, berief sich auf Lindners Angaben, zu denen alle Abgeordneten seit 2015 verpflichtet sind. Was er offenbar nicht bedacht hatte, war die Tatsache, dass der Chef der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, ebenfalls zu den Politikern mit Spitzeneinkünften aus Nebentätigkeiten zählt.

Nach Angaben der Organisation "Abgeordnetenwatch" liegt Römer jetzt sogar auf Platz eins der Top-Nebenverdiener. Laut Landtagshandbuch bezog er in diesem Jahr allein 44.030 Euro als Mitglied des Aufsichtsrates der RAG. Für sein Aufsichtsratsmandat bei der Rütgers GmbH überwies ihm das Chemieunternehmen 25.109 Euro. Als Mitglied des Verwaltungsrates der NRW-Bank erhielt Römer bis jetzt 10.466 Euro. Hinzu kommen 9873 Euro für seine Mitgliedschaft in der Borussia Dortmund GmbH.

Vorträge bei Investmentbanken und KPMG

Lindner hat folgende Angaben gemacht: Für einen Vortrag auf einem Seminar der Investmentbank Lazard in Zürs (Arlberg) erhielt er im Januar 8500 Euro. Für Vorträge bei der zeb-Unternehmensberatung, bei Hitmeister in Köln und bei Rewe in München wurden ihm im April 19.500 Euro überwiesen. 11.000 Euro bekam er im Juli für Vorträge bei der DZ Bank und im "Politischen Salon" von KPMG (München). 16.5000 Euro flossen im September auf sein Konto für Vorträge in Bad Nauheim (Unternehmer-Akademie), Leipzig (Immobilienforum) und München (Innovationstag).

Der CDU-Abgeordnete Bernd Krückel gibt bei den Bezügen aus seinem Steuerberatungsbüro "Stufe sieben" an. Das bedeutet Einkünfte bis 60.000 Euro. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volksbank Heinsberg erhielt er in diesem Jahr bislang 12.120 Euro. Die NRW-Bank überwies ihm als Mitglied des Verwaltungsrates im März 1175 Euro. "Gut im Geschäft" ist auch der FDP-Politiker Ralph Bombis, der fünf verschiedene Tätigkeiten als Geschäftsführer angibt. Allein als Geschäftsführer des Seniorenheims "Krone" (Bergisch Gladbach) hat er Einkünfte der Stufe acht, also bis 90.000 Euro. Seine Tätigkeit bei der Unternehmensberatung Westside wird ihm mit Stufe sechs (bis 40.000 Euro) honoriert.

Auch Martin Börschel kann sich nicht beklagen. Vom Kölner Energieversorger GEW hat der SPD-Abgeordnete in diesem Jahr 7300 Euro erhalten. Das Aufsichtsratsmandat bei der Rhein-Energie AG brachte ihm 10.710 Euro ein. Von den Stadtwerken Köln bezog er als Aufsichtsratschef 6082 Euro und als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln/Bonn 36.075 Euro.

Geldstrafen drohen

Mitglieder des Landtags erhalten für ihre Abgeordnetentätigkeit derzeit 11.006 Euro brutto im Monat. Darin enthalten sind 2169 Euro für die Altersversorgung. Redaktionsleiter Martin Reyher von "Abgeordnetenwatch" ist der Ansicht, dass die üppigen Nebenverdienste "schädlich sind für das Ansehen der Abgeordneten insgesamt". Es sei deshalb zu fragen, ob dies auf Dauer so bleiben könne.

Wolfgang Jäckle ("Transparency") sagte unserer Redaktion, es sei zwar zu begrüßen, dass in NRW die Einkünfte angegeben werden müssten. Allerdings sei eine stärkere Kontrolle der Angaben nötig. Bei gravierenden Verstößen gegen die im Abgeordnetengesetz festgelegte Offenlegungspflicht drohen Geldstrafen bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenbezüge.

(hüw)
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