Klage gegen Deutschland Caroline von Monaco scheitert endgültig vor Gericht

Straßburg · Eine Klage der Prinzessin Caroline von Monaco gegen Deutschland wegen der Veröffentlichung eines Urlaubsfotos ist endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag ein Urteil vom September, in dem eine kleine Kammer die Beschwerde der Adeligen abgewiesen hatte.

Caroline von Monaco wird Oma
6 Bilder

Caroline von Monaco wird Oma

6 Bilder

Damit wird das Urteil nicht, wie von der Prinzessin beantragt, von der Großen Kammer des Straßburger Gerichts überprüft. Die Entscheidung ist nun rechtsgültig. Die Beschwerde richtete sich gegen ein Foto, das Caroline und ihren Mann Ernst August von Hannover im Urlaub zeigt und im März 2002 von der Zeitschrift "7 Tage" veröffentlicht wurde. Caroline von Monaco war anschließend in Deutschland vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um ein Verbot für die weitere Veröffentlichung des Fotos zu erwirken. In ihrer Beschwerde warf sie der deutschen Justiz abermals vor, ihr Privatleben nicht geschützt zu haben.

Der Straßburger Gerichtshof hatte diese Beschwerde im September zurückgewiesen. Die deutschen Gerichte hätten ausreichend zwischen der Pressefreiheit und dem Recht auf den Schutz der Privatsphäre abgewogen. Das umstrittene Foto habe einen Bericht über den Trend bei Prominenten illustriert, ihre Ferienvillen zu vermieten. In dem fraglichen Artikel ging es um die Vermietung der Villa des Prinzen Ernst August von Hannover in Kenia. Darin hieß es, auch die "Reichen und Schönen" seien sparsam und vermieteten ihre Feriendomizile.

Ein solcher Bericht könne durchaus zu einer "Debatte von öffentlichem Interesse" beitragen, stellte der Straßburger Gerichtshof fest. Der Bericht habe zudem keine Informationen über das Privatleben der Klägerin und ihres Mannes enthalten. Außerdem seien Caroline von Monaco Personen der Zeitgeschichte, und könnten somit nicht den gleichen Schutz ihres Privatlebens für sich beanspruchen wie nicht Prominente.

Mit einer ähnlichen Begründung hatte der Gerichtshof für Menschenrechte bereits im Februar 2012 eine Beschwerde der Prinzessin gegen Deutschland wegen der Veröffentlichung von Urlaubsfotos in der Regenbogenpresse abgewiesen.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort