"Richter Gnadenlos": Amtsrichter Schill zu 12.000 Mark Geldstrafe verurteilt
zuletzt aktualisiert: 13.10.2000 - 16:38Hamburg (dpa). Der Hamburger Amtsrichter Ronald Schill ist wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12 000 Mark (120 Tagessätzen a 100 Mark) verurteilt worden. "Hier wurde ein Rechtsmittel so lange hinausgezögert, bis es keinen Sinn mehr hatte", sagte der Richter des Landgerichts in der Urteilsbegründung am Freitag. Schill hatte die Beschwerde von zwei in Ordnungshaft genommenen Zuschauern eines Prozesses gegen einen Angeklagten aus der linken Szene erst nach drei Tagen bearbeitet.
"Richter Gnadenlos", wie er wegen harter Urteile in der Hansestadt genannt wird, gilt bei Rechtskraft als vorbestraft, da das Urteil 90 Tagessätze übersteigt. Ob Schill weiter im Richteramt bleiben darf, wird in einem Disziplinarverfahren entschieden.
Schills Verteidiger, Walter Wellinghausen, legte direkt nach der Urteilsbegründung Revision ein. "Das Urteil kam für mich einigermaßen überraschend. Ich hatte diese Kammer so eingeschätzt, dass sie sich dem politischen Druck nicht beugen würde", sagte der 41-jährige Schill noch im Gerichtssaal. Er stand seit Mitte September wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vor Gericht. Der Vorwurf der Freiheitsberaubung wurde vom Gericht nicht bestätigt, daher haben die beiden Inhaftierten keine Entschädigungsansprüche.
Schill war über Jahre durch harte Urteile als Strafrichter in die Schlagzeilen geraten. Zum Jahreswechsel wurde er in die Zivilabteilung des Amtsgerichtes versetzt. Zu Jahresanfang hatte er eine rechtsgerichtete Partei mit dem Namen PRO (Partei Rechtsstaatlicher Offensive) gegründet. Im nächsten Jahr will er an der Bürgerschaftswahl teilnehmen.
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