Köln Angeklagte leidet unter Schizophrenie

Köln · Eine 46-Jährige, die ihre Vermieter erschoss, steht in Köln vor Gericht.

In Köln hat am Landgericht der Prozess gegen eine 46-Jährige aus Wermelskirchen begonnen: Die Jägerin soll im April 2015 ihre 62-jährigen Vermieter und dessen 47-jährige Lebensgefährtin, erschossen haben. Sie gilt jedoch als schuldunfähig.

Zeugen waren zum ersten Verhandlungstag, der nur gut eine halbe Stunde dauerte, nicht geladen. Lediglich die Anklageschrift wurde verlesen. Die Wermelskirchenerin soll "in Schuldunfähigkeit zwei Menschen getötet haben, ohne Mörderin zu sein", hieß es. Die Hobby-Jägerin habe die Taten "unter Einfluss einer seit Jahren bestehenden paranoiden Schizophrenie begangen". Gemäß der Anklage soll die 46-Jährige deswegen in einer Psychiatrie untergebracht werden, dort hat sie bereits die vergangenen neun Monate verbracht. "Weitere Taten dieser Art sind bei der Angeklagten erwartbar", erklärte der Staatsanwalt. "Sie ist eine Gefahr für die Allgemeinheit."

Die Anklageschrift verdeutlichte die Grausamkeit der Tat. So schilderte der Staatsanwalt die Ereignisse: Zuerst habe die Angeklagte mit einem Gewehr vom Garten aus auf den 62-Jährigen, der auf dem Balkon stand, geschossen. Sie traf den Mann in die Wange, die Kugel ging quer durch den Kopf. Danach sei die Angeklagte auf den Balkon geklettert und habe der fliehenden Partnerin des Mannes in den Rücken geschossen. Die Hobby-Jägerin sei dann zu der stark blutenden Frau gegangen, habe sie an der Halskette zu Boden gerissen und dreimal mit einem Küchenmesser zugestochen. "Die Anklage stimmt zu 99 Prozent", sagte der Verteidiger zum vorgetragenen Tathergang. Die Tochter der 47-jährigen getöteten Frau tritt als Nebenklägerin auf und brach bei den Schilderungen vor Gericht in Tränen aus.

Eine Sachverständige hatte bei der Jägerin bereits kurz nach der Tat eine "wahnhafte Störung" festgestellt, wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer damals mitteilte. Das Motiv ist weiterhin unklar, eine Räumungsklage könnte der Grund für die Bluttat gewesen sein. Sechs Tage sind für die Verhandlung angesetzt - vermutlich, so erwarten Experten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

(sef)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort