MannheimPolizei muss Geld für Einsatz erst einmal vorstrecken
Wer trägt die Kosten, wenn eine solche Veranstaltung abgesagt wird und Hunderte Rettungskräfte anrücken müssen? Veranstalter, Rettungs- und Polizeikräfte müssen ihre Aufwendungen zunächst einmal selbst stemmen - bis die Anruferin gefasst wird. Zivilpersonen wie der Veranstalter können ihre Kosten danach zivilrechtlich einfordern. Darf die Polizei einfach bei Telekommunikationsfirmen um Rufnummern-Ermittlung bitten? Nein, für die Datenermittlung ist grundsätzlich eine richterliche Anordnung nötig. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen, bedarf dann aber einer richterlichen Bestätigung. Die eingesetzten Beamten beim Abbruch der TV-Show haben nach Polizeiangaben bei mehreren Telekommunikationsfirmen angefragt, um die Nummer zu ermitteln, von der die Frau angerufen hat.