US-Kinomörder von Aurora Gutacher hält James Holmes für zurechnungsfähig
Centennial · Im Prozess um den Amoklauf mit zwölf Toten und 58 Verletzten bei einer Kinopremiere im US-Bundesstaat Colorado hält ein Gutachter den Schützen James Holmes für juristisch zurechnungsfähig.
Seine psychische Krankheit habe "ihn nicht davon abgehalten, eine Absicht zu entwickeln und zu wissen, was er tut und welche Konsequenzen sein Handeln hat", sagte der Psychiater William Reid in seiner Aussage, wie die Zeitung "The Denver Post" am Freitag berichtete. Er ist einer von mehreren Ärzten, die Holmes' geistige Verfassung beurteilen sollen.
Fast drei Jahre nach dem Blutbad geht es in der Hauptphase des Prozesses vor allem um die Frage, ob Holmes zur Tatzeit schuldfähig war. Während die Staatsanwaltschaft das Bild eines klugen Täters zeichnet, der sein Handeln sorgfältig plante, betonen seine Verteidiger seine psychischen Probleme. Nach einer Psychose habe Holmes an Schizophrenie gelitten und deshalb nicht die Kontrolle über sein Tun gehabt.
Der Angeklagte hatte die Taten gestanden, aber in allen 166 Anklagepunkten wegen Mordes, versuchten Mordes und Vorwürfen wegen Waffen- und Sprengstoffgebrauchs auf "nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit" plädiert. Der Prozess dürfte noch mehrere Monate dauern.