Norwegischer Massenmörder Behörden lehnen Breiviks Folter-Beschwerde ab

Oslo · Die Beschwerde des inhaftierten norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik gegen seine von ihm als "schwere Folter" beschriebenen Haftbedingungen ist von den Behörden als gegenstandslos abgewiesen worden.

Der Fall Breivik - vom Massaker bis zum Urteil
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Foto: dapd, Frank Augstein

Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde die Beschwerde auf Grundlage der geltenden Regelungen überprüft. Dabei habe sich ergeben, dass weder das Ila-Gefängnis bei Oslo noch die in der Beschwerde angeführten Personen zu tadeln seien.

Breiviks Anwalt Tord Jordet sagte, Sein Mandant sei über die Entscheidung "nicht erstaunt". Offenbar habe die Polizei nicht gewünscht, umfassend zu ermitteln.

Breivik hatte Ende Januar mit einem Hungerstreik gedroht, falls seine Forderung nach besseren Haftbedingungen nicht erfüllt werde. Der Rechtsextremist forderte unter anderem, seine Playstation 2 durch eine modernere Playstation 3 zu ersetzen. Statt seines "schmerzhaften" Bürostuhls verlangte er eine bequemere Sitzgelegenheit und ein Ende der fast täglichen Leibesvisitationen.

Breivik hatte im Juli 2011 zunächst im Regierungsviertel in Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet und danach in einem Jugendlager der Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen. Im August 2012 stufte ihn ein Gericht in Oslo als schuldfähig ein und verhängte die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit möglicher Verlängerung.

(AFP)
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