Frank Van Den Bleeken Belgischer Sexualstraftäter will doch keine Sterbehilfe

Brüssel · Ein belgischer Sexualstraftäter verzichtet vorerst auf die ihm zugesagte aktive Sterbehilfe. Frank Van Den Bleeken (51) werde einen Platz im Justiz-Psychiatriezentrum in Gent bekommen, teilte der belgische Justizminister Koen Geens am Dienstag in Brüssel mit. Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung "De Morgen" war die tödliche Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant. Der Straftäter sitzt seit mehr als 30 Jahren in Haft und verlangte den Tod, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei.

Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken.

Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken.

Foto: dpa, bsc lof

Ein belgischer Sexualstraftäter verzichtet vorerst auf die ihm zugesagte aktive Sterbehilfe. Frank Van Den Bleeken (51) werde einen Platz im Justiz-Psychiatriezentrum in Gent bekommen, teilte der belgische Justizminister Koen Geens am Dienstag in Brüssel mit.

Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung "De Morgen" war die tödliche Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant. Der Straftäter sitzt seit mehr als 30 Jahren in Haft und verlangte den Tod, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei.

Der Mann war als 20-Jähriger wegen Mordes und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter sexuellen Wahnvorstellungen. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, in Deutschland hingegen strafbar - Ärzte dürfen bei Schwerkranken nur lebenserhaltende Maßnahmen abbrechen.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, in Deutschland hingegen strafbar.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort