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"Bunga-Bunga"-Feste und Amtsmissbrauch: Berlusconis Sex-Prozess auf der Kippe

zuletzt aktualisiert: 14.02.2012 - 14:34

Rom (RPO). Kippt Berlusconis Sex-Prozess, der noch gar nicht so richtig in Gang gekommen ist? Italiens Verfassungsrichter müssen nun entscheiden, ob Mailand für den Prozess gegen den Ex-Premier überhaupt zuständig ist.

Silvio Berlusconis "Rubygate"-Prozess um angeblichen Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch steht auf dem Prüfstand des italienischen Verfassungsgerichts. Die Richter befassten sich am Dienstag mit der Frage, ob der "Fall Ruby" weiterhin vor dem Mailänder Gericht verhandelt wird oder aber vor ein besonderes Ministergericht muss. Auf Antrag der Abgeordnetenkammer soll das Gericht in Rom entscheiden, wer zuständig für den Fall ist.

Sollte das Gericht allen Forderungen des Parlaments folgen, dann wäre der Anfang April 2010 begonnene Mailänder Prozess um Berlusconis "Bunga-Bunga"-Feste in seiner Luxusvilla Arcore praktisch hinfällig. Er müsste neu aufgerollt werden, berichteten italienische Medien.

Hauptargument Berlusconis beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs: Er habe als verantwortlicher Regierungspolitiker gehandelt, als er das frühere Partygirl Ruby persönlich mit einem Anruf bei der Polizei vor einer Festnahme wegen Diebstahls bewahrte - in der Annahme, sie sei eine Nichte des damaligen ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak. Nach Ansicht der Kammer gehört der Fall damit vor ein Ministergericht.

Das Argument nannten die Mailänder Staatsanwälte "lächerlich". Der von der damaligen Mitte-Rechts-Regierung Berlusconis beherrschten Abgeordnetenkammer in Rom gehe es allein darum, den "Cavaliere" vor der Justiz zu schützen. Die Verfassungsrichter könnten Berichten zufolge noch am späten Dienstag oder aber am Mittwoch entscheiden.

Das Verfassungsgericht hatte den Vorstoß des Parlaments gegen den Mailänder Prozess im Juli 2011 grundsätzlich für zulässig erklärt.
Das laufende Verfahren gegen den im November als Ministerpräsident abgetretenen Berlusconi war damit allerdings nicht gestoppt. Es ist bislang jedoch nicht über erste Zeugenbefragungen hinausgekommen.

Quelle: dpa

 
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