Privatleben von deutschem Presserecht nicht ausreichend geschützt: Caroline von Monaco kämpft gegen Paparazzi-Fotos
zuletzt aktualisiert: 06.11.2003 - 17:28Straßburg (rpo). Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat sich Prinzessin Caroline von Monaco gegen Paparazzi-Fotos in deutschen Illustrierten gewehrt.
Die Fürstentochter ficht die 1999 vom Bundesverfassungsgericht bestätigte deutsche Rechtsprechung an, wonach Prominente als so genannte Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben.
Die Frau des Welfenprinzen Ernst August von Hannover sieht ihr durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschütztes Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens verletzt.
Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erklärte, Caroline wolle erreichen, dass eine Bildberichterstattung in Europa über Personen des öffentlichen Lebens nur noch bei offiziellen Anlässen oder mit deren Einwilligung zulässig sei. Wenn ihr das gelinge, werde die Presse auf die Funktion eines "Hofberichterstatters" degradiert, warnte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
Caroline ließ sich am Donnerstag in Straßburg von ihrem deutschen Anwalt Matthias Prinz vertreten. Sie war bis vors Verfassungsgericht in Karlsruhe gezogen, um gegen 1993 in der "Bunten" erschienene Fotos von ihr beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen vorzugehen. Das BVG wies ihre Verfassungsbeschwerde in diesen Fällen zurück und rügte lediglich die Veröffentlichung von Bildern Carolines mit ihren Kindern.
Der Prozessbevollmächtigte der beigeladenen Hubert Burda Media, Robert Schweizer, wies darauf hin, dass etwa Fotos der Prinzessin beim Tennisspielen in ihrem Garten auch in Deutschland nicht veröffentlicht werden dürften. In Straßburg gehe es um Bilder von Prominenten, die als Privatpersonen in der Öffentlichkeit aufträten.
Urteil nicht mehr in diesem Jahr
Das Bundesverfassungsgericht erklärte, das mit der Pressefreiheit verfolgte Ziel der Meinungsbildung beschränke sich nicht auf den politischen Bereich. "Auch in unterhaltenden Beiträgen findet Meinungsbildung statt." Das Persönlichkeitsrecht verlange nicht, "die einwilligungsfreie Veröffentlichung auf Bilder zu beschränken, die die Person in Ansehung ihrer Funktion zeigen", entschieden die Verfassungsrichter.
Caroline von Monaco rief daraufhin im Juni 2000 den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an, der am Donnerstag beide Seiten anhörte, und anschließend beriet. Die Kammer unter Vorsitz des Portugiesen Ireneu Cabral Barreto dürfte ihr Urteil erst Anfang nächsten Jahres bekannt geben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wird der VDZ eigenen Angaben zufolge von ARD, ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, dem Deutschen Presserat und dem Deutschen Journalistenverband unterstützt.
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