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Berlinerin Debra Milke Ex-US-Todeskandidatin muss weiter auf Freiheit warten

Mehr als zwei Jahrzehnte saß die in Berlin geborene Debra Milke in der US-Todeszelle. Derzeit ist sie auf Kaution frei – doch ihr Kampf um echte Freiheit ist zäh. Die Einstellung des Verfahrens lehnte das Gericht erstmal ab – doch der Anklage fehlen wohl die Beweise.

Debra Milke muss weiter auf Freiheit warten
Foto: dpa, Arizona Dep. of Corrrections

Mehr als zwei Jahrzehnte saß die in Berlin geborene Debra Milke in der US-Todeszelle. Derzeit ist sie auf Kaution frei — doch ihr Kampf um echte Freiheit ist zäh. Die Einstellung des Verfahrens lehnte das Gericht erstmal ab — doch der Anklage fehlen wohl die Beweise.

Die in Berlin geborene ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke muss weiter auf eine Entscheidung über ihre mögliche endgültige Freiheit warten. Die zuständige Richterin wies am Mittwoch in Phoenix im US-Bundesstaat Arizona einen Antrag der Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens gegen die 49-Jährige zurück. Milkes Anwälte hatten argumentiert, dass eine Neuauflage des Prozesses gegen sie gegen die US-Verfassung verstoße, weil niemand zweimal für dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden dürfe. Die Richterin sieht die Voraussetzungen für eine Einstellung mit diesem Grund nicht als gegeben an.

Die Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners war im Sommer nach rund 24 Jahren Haft - davon 22 Jahre in der Todeszelle - vorläufig entlassen worden. Eine Jury hatte sie seinerzeit zum Tode verurteilt, weil sie 1989 zwei Männer angestiftet haben soll, ihren damals vierjährigen Sohn Christopher zu töten. Ein Berufungsgericht hatte das Urteil im März wegen mangelnder Beweise für ungültig erklärt. Zurzeit ist Milke auf Kaution und mit einigen Einschränkungen in Freiheit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr weiterhin Mord vor. Ein neuer Prozess würde nicht vor 2015 beginnen.

Jedoch steht der Anklage der Hauptbelastungszeuge aus dem ersten Prozess nicht mehr zur Verfügung, weil er per Gerichtsbeschluss vom Dezember auf eigenen Wunsch die Aussage verweigern darf. Er hatte damals angegeben, dass Milke ihm die Tat gestanden habe. Das Verhör hatte er aber nicht aufgezeichnet. Der heute pensionierte Ermittler war zwischenzeitlich auch mehrfach überführt worden, in anderen Fällen vor Gericht gelogen zu haben. Das war der Grund, weshalb das Urteil gegen Milke in einem neuen Prozess bestätigt werden müsste.

(dpa)
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