Entscheidung von US-Gericht: Demjanjuk kann abgeschoben werden
zuletzt aktualisiert: 01.05.2009 - 20:39Columbus (RPO). Der mutmaßliche Nazi-Verbrecher John Demjanjuk kann nach Deutschland abgeschoben werden. Das hat ein US-Berufungsgericht in Ohio entschieden. Dem mutmaßlichen frühere KZ-Aufseher wird Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen im Konzentrationslager Sobibor in Polen vorgeworfen. Er soll in München vor Gericht gestellt werden.
Das Gericht in Cincinnati hatte seine Abschiebung bereits am 14. April einmal in letzter Minute gestoppt, nachdem die Familie des 89-Jährigen wegen dessen Gesundheitszustand Einspruch eingelegt hatte. Das Berufungsgericht erklärte nun jedoch, Demjanjuk werde während des Transports nach Deutschland ausreichend medizinisch versorgt werde. Die Regierung hatte bei dem Gericht Videos einer Überwachungskamera eingereicht, auf denen zu sehen war, wie Demjanjuk am 6. April ohne Gehhilfe eine Arztpraxis aufsuchte.
Nach Angaben von John Demjanjuk junior reichte der deutsche Anwalt seines Vaters, Ulrich Busch, am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Deutschland solle den Antrag auf Überstellung Demjanjuks aus den USA zurücknehmen, heißt es in dem Schreiben, das der AP vorliegt. Zudem solle die Bundesrepublik ihr Einverständnis mit der Abschiebung Demjanjuks aus den USA zurückziehen. Mit einem Antrag auf Einstweilige Verfügung will der Ratinger Anwalt Busch zudem erreichen, dass die Bundesrepublik die Überstellung Demjanjuks bis zu einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts verhindern muss.
Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem Einzelfall
Bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord droht Demjanjuk eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem einzelnen Fall. Wegen einer Verwechslung mit einem als "Iwan der Schreckliche" berüchtigten KZ-Aufseher in Treblinka hatte er in Israel bis 1993 sechs Jahre lang in der Todeszelle gesessen. Einem Dienstausweis und Zeugenaussagen zufolge soll Demjanjuk tatsächlich in Sobibor gewesen sein. Er behauptet dagegen, er sei nur Kriegsgefangener gewesen.
Demjanjuk kam 1952 in die USA und erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft. Sie wurde ihm inzwischen aberkannt. Demjanjuk befindet sich derzeit wieder in seinem Haus in einem Vorort von Cleveland in Ohio.
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