Paris Depardieu muss nach Alkohol-Unfall vor Gericht

Paris · Depardieu und kein Ende: Der Filmstar hat sich einen Strafprozess eingefangen. Ende November war er in Paris mit 1,8 Promille im Blut von seinem Roller gestürzt. Erlaubt sind in Frankreich maximal 0,5 Promille. Nachdem er nicht zur Anhörung erschien, muss der Schauspieler sich in den nächsten Monaten vor einem Strafgericht veranworten.

 Depardieus Anwalt Eric de Caumont erklärt am Dienstag, warum sein Mandant nicht zur Anhörung erschienen ist.

Depardieus Anwalt Eric de Caumont erklärt am Dienstag, warum sein Mandant nicht zur Anhörung erschienen ist.

Foto: dpa, Ian Langsdon

Gérard Depardieu blüht nach seinem Roller-Unfall mit 1,8 Promille ein Strafprozess, weil er in Paris einen Justiztermin verpasst hat. Der 64-Jährige, der zuletzt mit seinem neuen russischen Pass für Wirbel sorgte, erschien am Dienstag nicht wie vereinbart zu einer Anhörung für ein vereinfachtes Verfahren. Nun werde es innerhalb einiger Monate einen Termin vor einem Strafgericht geben, sagte Depardieus Anwalt Eric de Caumont.

 Gérard Depardieu ist der Werbestar einer russischen Bank.

Gérard Depardieu ist der Werbestar einer russischen Bank.

Foto: dpa, Anatoly Maltsev

Das Fehlen des Schauspielers begründete der Anwalt mit beruflichen Verpflichtungen im Ausland. Wegen eines neuen Filmprojekts, das in der zweiten Januarhälfte in New York starten solle, habe Depardieu am Dienstag "unbedingt" an einem Treffen mit den Produzenten "in einem Balkanland" teilnehmen müssen. Nach Informationen des französischen Senders BFMTV war Depardieu am Dienstag in Montenegro. Am Montagabend weilte der Filmstar noch beim Fußballverband FIFA in Zürich.

Depardieu hatte beantragt, den Termin am Dienstag erneut zu verschieben. Bereits im Dezember war eine Anhörung nicht zustandegekommen, weil der Schauspieler nicht konnte und eine Verschiebung beantragt hatte. Diesmal hatte die Staatsanwaltschaft die Vertagung jedoch abgelehnt.

Bei dem damit gescheiterten vereinfachten Verfahren hätte die Staatsanwaltschaft im Gegenzug zu einem Schuldeingeständnis eine mildere Strafe anbieten können. Da Depardieu nicht erschienen ist, kommt es nun zu einem normalen Gerichtsverfahren.

Depardieu war Ende November mit 1,8 Promille in Paris mit seinem Roller gestürzt. In Frankreich sind maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt. Nach dem Unfall war Depardieu auch vorübergehend in Polizeigewahrsam. Der Filmstar blieb unverletzt, Dritte waren nicht beteiligt. Fahren unter Alkoholeinfluss kann in Frankreich mit Haft bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 4500 Euro geahndet werden. Bereits 1998 war Depardieu nach einer Alkoholfahrt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Schauspieler hatte zuletzt heftige Diskussionen in seiner Heimat ausgelöst: Auf der Flucht vor der in Frankreich geplanten Reichensteuer nahm er die russische Staatsbürgerschaft an. Im Sportkanal L'Equipe 21 sagte Depardieu zu seiner Nationalität: "Ich habe einen russischen Pass, aber ich bin Franzose."

(dpa)
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