Rassistischer Anschlag Charleston-Attentäter kommt vor ein Bundesgericht

Washington · Dylann R. wird angeklagt, neun Menschen aus "rassistischem Hass" heraus erschossen zu haben. Der Fall auf Bundesebene birgt aber viele Tücken. Eine Verurteilung könnte schwierig werden.

 Der Attentäter von Charleston Dylann R.

Der Attentäter von Charleston Dylann R.

Foto: ap

Der mutmaßliche Attentäter von Charleston muss sich in einem weiteren Verfahren auf Bundesebene für den Mord an neun schwarzen Mitgliedern einer Bibelgruppe verantworten. Dylann R. wurde am Mittwoch in 33 Punkten angeklagt. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, das Verbrechen aus Hass gegenüber Schwarzen begangen zu haben, wie Justizministerin Loretta Lynch bekanntgab. Im Staat South Carolina ist er bereits wegen Mordes in neun Fällen angeklagt.

Experten waren seit der Tat am 17. Juni davon ausgegangen, dass R. zusätzlich auch wegen der Begehung eines Hassverbrechens vor ein Bundesgericht gestellt wird. Solche Anklagen sind insofern schwierig, als dass die Staatsanwaltschaft beweisen muss, dass der Angeklagte bei seiner Tat in erster Linie von der ethnischen Zugehörigkeit oder Religion seiner Opfer getrieben war. Verteidiger halten oft dagegen, dass ihre Mandaten durch die Einnahme von Drogen oder eine Geisteskrankheit beeinträchtigt waren.

In einem aufsehenerregenden Fall über eine Attacke auf Amische, bei denen diesen Haare und Bart abrasiert wurden, war eine Verurteilung wegen eines Verbrechens aus religiösem Hass im vergangenen Jahr von einem Berufungsgericht gekippt worden. Grund war, dass die Anklage nicht zweifelsfrei bewiesen hatte, dass die Attacke ohne religiöse Motive nicht passiert wäre.

Im Fall von R. gingen die Ermittler aber von einem rassistischen Hintergrund aus. Der weiße Angeklagte hatte vor der Attacke auf die Emanuel African Methodist Episcopal Church in Charleston unter anderem mit der Flagge der Konföderierten aus dem amerikanischen Bürgerkrieg posiert und soll nach Angaben von Überlebenden während der Tat rassistische Äußerungen von sich gegeben haben.

Sowohl im Bundesverfahren als auch in dem auf Ebene des Staates South Carolina könnte R. die Todesstrafe drohen. Die Anklage hat aber bisher noch nicht bekannt gegeben, ob sie diese auch fordern will.

Vergangene Woche hatte der zuständige Richter den Beginn des Prozesses in South Carolina für den 11. Juli 2016 festgesetzt. Wann das Verfahren auf Bundesebene beginnen soll, war zunächst nicht bekannt.

(ap)
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