Gericht beschließt Schadensersatzzahlung Entschädigung für Djerba-Opfer

Paris (RPO). Acht Jahre nach dem tödlichen Terroranschlag auf der tunesischen Ferieninsel Djerba hat ein französisches Gericht deutschen Überlebenden und Hinterbliebenen von Opfern Schadensersatz zugesprochen. Das Pariser Schwurgericht legte am Dienstag für 21 Kläger eine Entschädigungssumme von "etwas mehr als 2,3 Millionen Euro" fest, wie die Anwaltskanzlei Adam-Caumeil-Storp in der französischen Hauptstadt mitteilte.

Ihren Angaben zufolge können die Betroffenen die Entschädigung nach europäischem Recht jetzt von der Bundesregierung einfordern. Bei dem Anschlag vom April 2002 waren 21 Menschen getötet worden, darunter 14 deutsche Touristen. Zu dem Anschlag hatte sich kurz darauf das Terrornetzwerk El Kaida bekannt. Im Februar 2009 war der Deutsche Christian Ganczarski in Paris zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Er hatte dem Selbstmordattentäter laut Anklage in einem Telefonat kurz vor dem Anschlag "grünes Licht" gegeben und soll in den 90er Jahren mit hochrangigen El-Kaida-Mitgliedern in Kontakt gestanden haben. Neben Ganczarski wurde ein Bruder des tunesischen Attentäters zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Deutsche erhielten bisher weniger

Anders als die französischen Opfer, die nach dem Anschlag vollständig entschädigt worden seien, hätten die deutschen Betroffenen bisher nur eine Soforthilfe und damit deutlich niedrigere Beträge erhalten, sagte Opferanwältin Maud Arvengas von der Kanzlei Adam-Caumeil-Storp.

Die Pariser Entscheidung sei nun Folge des Prozesses gegen Ganczarski, der selber nicht für den Schaden aufkommen könne. Wie Frankreich müsse dies die deutsche Regierung übernehmen, da sonst eine "Diskriminierung" der deutschen Opfer und Hinterbliebenen vorliege.

Arvengas räumte ein, dass es sich um einen "sehr speziellen Fall" handele. Ihr zufolge hat ein Vertreter der deutschen Botschaft das Pariser Verfahren verfolgt. Sollte Deutschland nicht bereit sein zu zahlen, würden die Geschädigten bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, um ihr Recht durchzusetzen, sagte die Anwältin.

(AFP/nbe)
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