Vorwurf Fahrlässige Tötung Erstes Verfahren wegen France-Télécom-Selbstmordserie

Paris (RPO). In Frankreich hat die Justiz erstmals im Zusammenhang mit der Selbstmordserie bei France Télécom ein Ermittlungsverfahren wegen "fahrlässiger Tötung" eingeleitet.

 Logo der France Télécom. Eine mysteriöse Selbstmordserie macht das Unternehmen seit 2008 zu schaffen.

Logo der France Télécom. Eine mysteriöse Selbstmordserie macht das Unternehmen seit 2008 zu schaffen.

Foto: AFP FILES, AFP

Die Staatsanwaltschaft im ostfranzösischen Besançon bestätigte am Mittwoch ein Verfahren gegen den Telefonkonzern und einen ehemaligen Manager der Firmenniederlassung für die Regionen Bourgogne und Franche-Comté. Dabei geht es um den Selbstmord eines Technikers im August 2009.

Seit 2008 haben sich mehr als 40 Mitarbeiter von France Télécom das Leben genommen. Die Gewerkschaften machen dafür den rasanten Konzernumbau mitverantwortlich, durch den viele Beschäftigte versetzt und Arbeitsabläufe verändert würden. Vergangene Woche war ein Bericht des französischen Gewerbeaufsichtsamts bekannt geworden, in dem schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen in dem Fall des Technikers erhoben wurden. Demnach stand der Selbstmord des 28-jährigen Nicolas G. in Zusammenhang mit seiner Arbeit, weil das Management von "der Existenz eines schwerwiegenden Risikos" für den Mitarbeiter gewusst habe. Es habe es aber versäumt, "ausreichende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen".

In dem Ermittlungsverfahren zu dem Fall wird unter anderem der Vorwurf geprüft, ob der Filialdirektor gegen die Pflicht verstoßen hat, den in französischen Firmen übliche Arbeits- und Hygieneausschuss der Gewerkschaften vor Veränderungen in den Arbeitsabläufen zu konsultieren. So habe er offenbar den Arbeitsrhythmus im Mai 2009 in der Abteilung des Mitarbeiters um 30 Prozent erhöhen lassen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie hatte nach dem Selbstmord zunächst erklärt, es sei "unmöglich" einen direkten Zusammenhang des Selbstmord mit der Arbeit des Technikers herzustellen.

(AFP/sdr)
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