Rechtssprechung in den Niederlanden Erzwungener Zungenkuss ist keine Vergewaltigung

Den Haag · Ein Zungenkuss gilt in den Niederlanden künftig nicht mehr als Vergewaltigung. Das Oberste Gericht korrigierte am Dienstag die eigene Rechtsprechung von 1998, wonach jede unerwünschte sexuelle Penetration eine Vergewaltigung darstelle.

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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Nun stellte das Gericht fest, ein erzwungener Kuss sei zwar immer noch illegal, doch nicht auf der gleichen Stufe zu sehen wie erzwungener Geschlechtsverkehr.

Ein erzwungener Kuss solle künftig als sexuelle Nötigung mit einer Höchststrafe von acht Jahren Haft gewertet werden. Vergewaltigung kann hingegen mit bis zu zwölf Jahren Haft geahndet werden.

Das fünfköpfige Richtergremium kippte ein Vergewaltigungsurteil einer niedrigeren Instanz gegen einen Mann, der einer Frau auf einer Krankenhaustoilette einen Zungenkuss aufgezwungen hatte.

(ap/nbe/das)
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