Streit um Auslieferung von Kim Schmitz Etappenerfolg für USA im "Dotcom"-Fall

Wellington · Im Rechtsstreit um die Auslieferung des Internet-Unternehmers Kim Schmitz - auch bekannt als Kim Dotcom - haben die USA einen Teilerfolg erzielt.

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Ein neuseeländisches Berufungsgericht hob am Freitag ein Urteil auf, das Schmitz weitreichende Einsicht in die Akten der US-Behörden zum Auslieferungsverfahren aus dem vergangenen August gewährt hatte. Eine solche Einsicht würde einen möglichen Prozess gegen Schmitz beeinträchtigen, eine Zusammenfassung der Argumentation und Beweise sei ausreichend, hießt es zur Begründung.

Der in Kiel geborene Unternehmer mit deutscher und finnischer Staatsbürgerschaft ist Gründer des Filesharing-Dienstes Megaupload, den die USA vergangenes Jahr schlosse. Sie werfen Schmitz vor, dass er Urheberrechtsverletzungen im großen Stil ermöglicht habe. Schmitz weist das zurück. Er könne nicht verantwortlich gemacht werden, wenn Menschen seine Plattform illegal nutzten.

(ap/sgo)
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