Zunächst für fünf Jahre: EU-Kommission will Klonfleisch verbieten
zuletzt aktualisiert: 19.10.2010 - 14:16Brüssel/Straßburg (RPO). Die EU-Kommission will zumindest in den kommenden fünf Jahren Klonfleisch als Nahrungsmittel nicht in der EU zulassen. Verboten werden sollten das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung und die Vermarktung von Lebensmitteln aus geklonten Tieren, teilte EU-Gesundheitskommissar John Dalli in Brüssel mit. Nach fünf Jahren sollten die Maßnahmen überprüft werden, so die EU-Kommission. Die Verbote sollen auch für Importe gelten.
Nicht betroffen von dem Verbot soll das Klonen für andere Zwecke sein, also in der Forschung oder bei der Herstellung von Arzneimitteln oder zur Erhaltung gefährdeter Arten. Die EU-Kommission kündigte an, demnächst Vorschläge zu machen, um die Maßnahmen in EU-Gesetze zu übertragen. Sie erklärte, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen seien Lebensmittel aus geklonten Tieren zwar gesundheitlich unbedenklich. Allerdings gebe es angesichts einer vermehrten Krankheitsanfälligkeit geklonter Tiere Tierschutzbedenken.
Laut dem von der EU-Kommission beschlossenen Dokument sollen keine Einschränkungen für den Import von Nachkommen geklonter Tiere sowie von deren Samen und Embryonen verhängt werden. Allerdings fordert die EU-Kommission Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit.
Der CDU-Bioethikexperte und Europaabgeordnete Peter Liese verlangte Nachbesserungen. Für Lebensmittel, die aus den Nachkommen geklonter Tiere erzeugt werden, müsse es eine Kennzeichnungspflicht geben. Die Bürger hätten ein Recht, über die Herkunft ihrer Nahrungsmittel informiert zu sein. Das Europaparlament hatte sich mehrfach mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, das Fleisch geklonter Tiere in der EU als Nahrungsmittel zuzulassen.
Bedenken an Lebensmitteln aus Klontieren hatte auch die Ethik-Beratergruppe der EU geltend gemacht. Sie hatte erklärt, es gebe "keine überzeugenden Argumente, um die Produktion von Nahrung aus Klontieren und ihren Nachkommen zu rechtfertigen". Die EU-Lebensmittelagentur erklärte dagegen, aus gesundheitlicher Sicht spreche nichts gegen solche Lebensmittel.
Mit dem Dokument folgt die EU-Kommission einer Forderung der EU-Regierungen im Ministerrat. Dort war im März beschlossen worden, das Fleisch geklonter Tiere und ihrer Nachkommen solle in der EU künftig prinzipiell vermarktet werden dürfen. Allerdings forderten 24 der 27 EU-Staaten, darunter Deutschland, die EU-Kommission auf, einen eigenen Gesetzesvorschlag für den Umgang mit geklonten Tieren zu machen. Dabei müssten auch ethische Aspekte berücksichtigt werden. Der CDU-Bioethikexperte Liese verlangte ein Moratorium für das Inverkehrbringen von Klonfleisch, bis das von der EU-Kommission angekündigte Verbot rechtsverbindlich sei.
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