Brite verliert Rechtsstreit EuGH-Urteil: Nacktheit ist kein Menschenrecht

London · Grundsatzentscheidung: Ein Brite ist vor Gericht mit seinem Anliegen gescheitert, dass Nacktheit in der Öffentlichkeit als Menschenrecht anerkannt wird.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam am Dienstag zu dem Schluss, dass die Rechte des Klägers Stephen Gough nicht verletzt wurden, als er wiederholt wegen nackten öffentlichen Auftritten festgenommen und verurteilt wurde.

Die Probleme des 55-Jährigen mit der Justiz seien das Ergebnis eines Verhaltens, dass von anderen als "alarmierend und moralisch und auf andere Weise beleidigend" empfunden werden könnte, urteilte das Gericht.

Der frühere Marineinfanterist Gough hält nichts von Kleidung und trägt den Spitznamen "Nackter Wanderer". Er wanderte lange und weit durch Großbritannien - mit häufigen Unterbrechungen durch Festnahmen, Gerichtsauftritte und Gefängnisaufenthalte. Das Gericht wies darauf hin, dass er zwischen 2003 und 2012 mehr als 30 Mal in Schottland festgenommen wurde. Gough verbüßte mehrere Strafen wegen nackten Auftritten an Plätzen, unter anderem in Gerichtsgebäuden und einem Flugzeug.

Das Urteil vom Dienstag bezeichnete Gough als Enttäuschung. Doch ergänzte er: "Ich habe keine andere Wahl als weiterzumachen."

(ap)
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