Belgien Sexualstraftäter Bleeken bekommt am 11. Januar Sterbehilfe
Brüssel · Ein belgischer Sexualstraftäter bekommt einem Medienbericht zufolge nach mehr als 30 Jahren Haft bald aktive Sterbehilfe. Die tödliche Injektion ist für den 11. Januar im Gefängnis von Brügge geplant.
Das berichtete die flämische Tageszeitung "De Morgen" am Samstag unter Berufung auf den Sprecher von Justizminister Koen Geens.
Frank Van Den Bleeken (51) ist der erste Häftling Belgiens, dem die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe zugebilligt wurde. Er hatte erklärt, er wolle sterben, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei. Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte im September vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag Van Den Bleekens.
Der Mann war als 20-Jähriger wegen Mordes und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter sexuellen Wahnvorstellungen. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, in Deutschland hingegen strafbar - Ärzte dürfen bei Schwerkranken nur lebenserhaltende Maßnahmen abbrechen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Sterbehilfe. Ihr Vorsitzender Eugen Brysch erklärte, Recht und Humanität drifteten auseinander. "Töten statt Therapie, so die kühle Logik der Sterbehilfepraxis in Belgien", meinte Brysch. "Konsequent wenden belgische Gerichte die gesetzlichen Vorgaben an." Die Stiftung bezeichnet sich als einzige unabhängige Schutzorganisation für schwerstpflegebedürftige, schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland.