Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Frankreichs Burka-Verbot ist rechtens
Das umstrittene Burka-Verbot in Frankreich verstößt nicht gegen die Grundrechte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit am Dienstag für rechtens.
Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein "Zusammenleben" in der Gesellschaft wahren wolle, urteilten die Richter. Gegen den Urteilsspruch sind keine Rechtsmittel möglich.
Gegen das Gesetz hatte eine junge französische Muslimin am 11. April 2011 geklagt - dem Tag, an dem das Burka-Verbot in Kraft trat. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt, unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens.
Die Straßburger Richter gestanden ein, dass das Gesetz "starke negative Auswirkungen auf die Situation von Frauen hat, die sich aus Glaubensgründen für das Tragen einer Vollverschleierung entscheiden". Mit Blick auf Schätzungen, wonach von den rund fünf Millionen Muslimen in Frankreich weniger als 2000 eine Vollverschleierung tragen, erklärte das Gericht aber, das Verbot könne durchaus als "unverhältnismäßig erscheinen".
Die Richter betonten aber, Frauen dürften in Frankreich in der Öffentlichkeit religiöse Kleider tragen, solange das Gesicht sichtbar sei. Zudem gründe das Gesetz nicht "explizit" auf der religiösen Bedeutung der Vollverschleierung, sondern auf der Tatsache, dass diese das Gesicht vermumme. Des weiteren sei das angedrohte Strafmaß sehr niedrig.
In Frankreich droht jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Frauen können auch zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verpflichtet werden. Burka und Nikab werden dabei in dem Gesetz nicht erwähnt. Verboten ist vielmehr dem Wortlaut zufolge, auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten Kleidung zu tragen, "die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen".
Die französische Regierung führt zur Begründung des Gesetzes unter anderem Sicherheitsfragen an, in erster Linie das Feststellen der Identität. Die Straßburger Richter sahen darin aber keine ausreichende Rechtfertigung für das allgemeine Verbot der Vollverschleierung. Sie hielten aber die Argumentation für gerechtfertigt, wonach die Vollverschleierung dem Zusammenleben in einer Gesellschaft schade, weil das Gesicht bei der Interaktion zwischen Menschen eine wichtige Rolle spiele.
Frankreich habe bei dem Thema einen "großen Ermessensspielraum", weil es eine gesellschaftliche Frage sei, ob die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit akzeptiert werde oder nicht, urteilten die Richter. Das Burka-Verbot habe eine "objektive und vernünftige Begründung" und könne als "verhältnismäßig" angesehen werden. "Die Wahrung der Voraussetzungen für ein 'Zusammenleben' sind ein legitimes Ziel."
Die klagende Muslimin reagierte nach Worten ihres Anwalts Ramby de Mello "enttäuscht" auf das Urteil. Sie habe den Richterspruch aber erwartet und werde ihn "akzeptieren". Ohnehin sind keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich: Gefällt wurde das Urteil von der Großen Kammer des Gerichtshofs, es ist daher rechtskräftig. Mit dem Urteil kann sich neben Frankreich auch Belgien bestärkt sehen, wo ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot gilt.