Lebenslange Haft in Psychiatrie Fritzl wegen Mordes schuldig gesprochen

St. Pölten (RPO). In einem der spektakulärsten Prozesse des Jahres ist ein Urteil gefallen: Der Inzest-Täter Josef Fritzl ist am Donnerstag wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Nun muss der 73-Jährige den Rest seines Lebens in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt verbringen.

Inzestfall von Amstetten: Eine Chronik
Infos

Inzestfall von Amstetten: Eine Chronik

Infos
Foto: AP

Zunächst sprach die Geschworenen Fritzl des Mordes schuldig. Anschließend legten die Richter das exakte Strafmaß fest und kamen mit der Höchststrafe der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Staatsanwältin Christiane Burkheiser hatte am Donnerstag für die Höchststrafe, lebenslange Haft, plädiert.

Fritzl muss nun für den Rest seines Lebens in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. Er kündigte an, er werde keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Geschworenen einlegen. "Ich nehme das Urteil an", wiederholte er mehrmals. Der 73-Jährige hatte am Mittwoch überraschend ein volles Geständnis abgelegt.

Fritzl zeigte Reue

Anders als zu Prozessbeginn verbarg Fritzl nicht mehr sein Gesicht. "Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe", zitierte ihn die österreichische Nachrichtenagentur APA. "Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen."

Der 73-Jährige hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang im Keller seines Hauses eingekerkert, vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Ihre auf Video aufgenommene Aussage, in der sie elf Stunden lang ihr Martyrium schilderte, wurde an den ersten beiden Prozesstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.

Tochter im Gerichtssaal

Die heute 42-Jährige war währenddessen selbst im Gerichtssaal anwesend, wie AP aus unterrichteten Kreisen erfuhr. Der zunächst nur teilweise geständige Angeklagte bekannte sich am Mittwoch überraschend in allen Anklagepunkten schuldig und räumte ein, dass er dem Säugling hätte helfen müssen. Weitere Anklagevorwürfe lauten auf Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Inzest.

Auch Eva Plaz, die Anwältin von Elisabeth Fritzl, argumentierte, die Einlassungen des Angeklagten seien kein Geständnis gewesen und sollten sich nicht strafmildernd auswirken. Fritzls Anwalt Rudolf Mayer hob hervor, dass sein Mandant 24 Jahre lang Schuldgefühle gehabt habe. Seiner Ansicht nach habe es sich auch nicht um Mord gehandelt.

(AP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort