Wikileaks-Gründer Gericht bestätigt Haftbefehl gegen Julian Assange

Stockholm · Der Wikileaks-Gründer muss weiter im Exil bleiben: Julian Assange wird wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs weiter mit schwedischen Haftbefehl gesucht.

August 2012: Julian Assange hält Balkonrede in London
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Ein Antrag Assanges zur Aufhebung des seit vier Jahren bestehenden Haftbefehls sei abgelehnt worden, erklärte ein Berufungsgericht in Stockholm am Donnerstag.

Schweden hatte die Auslieferung Assanges aus Großbritannien beantragt, um ihn zu zwei Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu verhören. Nachdem Assange bei der britischen Justiz alle Rechtsmittel gegen das Auslieferungsgesuch ausgeschöpft hatte, war er vor zwei Jahren in die ecuadorianische Botschaft in London geflohen, wo ihm Ecuador "politisches Asyl" gewährte und er seither lebt.

Assange bezeichnet die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen könnte. In den USA gibt es allerdings bisher weder eine Anklage gegen Assange, noch ein Auslieferungsgesuch. Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.

Die schwedische Justiz lehnt eine Vernehmung Assanges per Videoschaltung ab. Das Verhör müsse ebenso wie ein mögliches Verfahren in Schweden stattfinden, urteilte das Berufungsgericht. Es wies die Darstellung Assanges zurück, er befinde sich in der ecuadorianischen Botschaft quasi unter Hausarrest: "Tatsache ist, dass Julian Assange die Botschaft verlassen kann, wenn er dies wünscht." Die Freiheit des 43-Jährigen sei daher nicht eingeschränkt.

(AFP)
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