Bombenanschlägen in Indien 2003: Gericht bestätigt Todesurteil gegen Attentäter
zuletzt aktualisiert: 11.02.2012 - 09:03Mumbai (RPO). Im Berufungsprozess zu den tödlichen Anschlägen in der südindischen Wirtschaftsmetropole Mumbai im Jahr 2003 hat ein Gericht die verhängten Todesurteile bestätigt. Die drei Attentäter, die wegen Mordes, Terrorismus und der Bildung einer krimineller Vereinigung angeklagt sind, verdienten wegen der außergewöhnlichen Schwere der Tat die "extreme Strafe", erklärten die Richter von Mumbais Oberstem Gericht.
Bei der Explosion von in Taxis versteckten Sprengsätzen waren im August 2003 am symbolträchtigen Gateway of India und in einem Goldmarkt 52 Menschen ums Leben gekommen.
Im August 2009 verurteilte ein Gericht die drei Angeklagten, darunter ein Ehepaar, zum Tod. Nach Angaben der Polizei hatten die Angeklagten Verbindungen zur pakistanischen Extremistengruppen Lashkar-e-Taiba. Mit den Anschlägen wollten sie sich demnach für die blutigen Unruhen in dem westindischen Bundesstaat Gujarat rächen, bei denen im Februar und März 2002 mehrere tausend Menschen getötet worden waren, die meisten von ihnen Muslime.
Die Regierung von Gujarat war damals mit für die Gewalt verantwortlich gemacht worden. Die Angeklagten planen, vor dem Obersten Gericht Indiens Berufung einzulegen.
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