"Pussy Riot"-Urtei Gericht weist Beschwerde ab

Moskau · Moskaus höchstes Stadtgericht hat einen Berufungsantrag von drei Musikerinnen der russischen Punkband "Pussy Riot" gegen ihre Verurteilung abgewiesen. Das Gericht erkannte nach einer Mitteilung vom Mittwoch bei der Prüfung des Falles keine grundlegende Verletzung der Strafprozessordnung.

Wegen einer Protestaktion in der russisch-orthodoxen Hauptkirche Moskaus waren zwei Bandmitglieder zu zwei Jahren Lagerhaft und eine dritte Musikerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

(KNA/csi)
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