Gerichtsurteil Neuseeländischer Mörder hat ein Recht auf sein Toupet

Wellington · Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder hat sich das Recht erstritten, im Gefängnis ein Toupet tragen zu dürfen. Die Forderung nach etwa 3270 Euro Schadenersatz wies das Gericht jedoch zurück.

 Die Justitia gilt als Personifikation der Gerechtigkeit und als Symbol des Rechtswesen.

Die Justitia gilt als Personifikation der Gerechtigkeit und als Symbol des Rechtswesen.

Foto: ER09

Der ziemlich kahlköpfige Mann, der wegen eines Mordes seit 1996 im Gefängnis sitzt, hatte sich 2014 während eines Freigangs mit einem gefälschten Pass - und dem Toupet auf dem Kopf - ins Ausland abgesetzt. Als er geschnappt wurde und zurück ins Gefängnis kam, ließ die Direktion das künstliche Haupthaar beschlagnahmen.

Vor Gericht hatte er unter anderem darüber geklagt, dass er durch das Wegnehmen des Toupets lächerlich gemacht worden sei. Außerdem sei das Haarteil ein "Kunstwerk" und damit durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt. Dem gab das Gericht statt. Die Justizvollzugsanstalt in Auckland muss ihm sein Haarteil nun zurückgeben.

Der Mann hatte mit 17 Jahren einen 13-jährigen Jungen missbraucht und später dann dessen Vater erstochen. Deshalb muss er eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Wegen der Flucht wurde er zu weiteren 33 Monaten Gefängnis verurteilt.

(maxk/dpa)
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