Folterprozess: Gesamter Führungsstab gegen Daschner-Entscheidung
zuletzt aktualisiert: 22.11.2004 - 15:06Frankfurt/Main (rpo). Ein leitender Polizeibeamter hat im Polizei-Folterprozess den Angeklagten Wolfgang Daschner vor Gericht schwer belastet. Am Montag sagt der Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt aus, Daschner habe seinerzeit nachdrücklich angeordnet, dem Entführer Magnus Gäfgen im Beisein eines Arztes Schmerzen zuzufügen, um den Aufenthaltsort des entführten Jacob von Metzler zu erfahren.
Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hat die Gewaltdrohung gegen den Kindesentführer Magnus Gäfgen nach Zeugenaussagen im Alleingang und gegen den Willen des Führungsstabes durchgesetzt.
Am zweiten Verhandlungstag im Nötigungs-Prozess gegen Daschner und einen 50-jährigen Hauptkommissar sagte der damalige Polizeiführer und Kriminaloberrat Stefan Müller vor dem Frankfurter Landgericht, er selbst und ein weiterer Ermittlungsleiter hätten bei der Besprechung mit Daschner rechtliche Bedenken dagegen vorgebracht, Gäfgen Schmerzen zuzufügen.
Müller wies am Montag darauf hin, dass Daschner die maßgebliche Entscheidungsbefugnis hatte, da Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt im Urlaub war. "Er hat es zu verantworten, auch wenn es voll in die Hosen geht."
Er widersprach der Aussage Daschners, dass es nur die Möglichkeit gegeben habe, "mit Androhung unmittelbaren Zwangs auf den Tatverdächtigen einzuwirken", damit dieser den Aufenthaltsort des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler preisgebe. Die leitenden Kriminalbeamten hätten sich in Übereinstimmung mit dem Polizeipsychologen dafür entschieden, Gäfgen mit Jakobs 15-jähriger Schwester zu konfrontieren.
Daschner habe auch nicht nur von Androhung gesprochen: "Es war eine klare Anordnung", sagte Müller. Zum ersten Mal habe der Polizeivizepräsident am 1. Oktober 2002 um 06.35 Uhr davon gesprochen, angesichts der angenommenen akuten Lebensgefahr für das Kind Gäfgen im Beisein eines Arztes Schmerzen zufügen zu lassen. Daschner habe dies mit einem übergesetzlichen Notstand begründet. Er habe gesagt: "Die Republik würde nicht verstehen, wenn wir weiter zuwarten würden."
Laut Müller wurde die Anordnung lediglich teilweise umgesetzt, indem man sich nach der Beschaffung eines Wahrheitsserums beim Staatsschutz erkundigte und zwei Polizei-Ärzte anforderte. Müller sagte, er habe den Leiter des Mobilen Einsatzkommandos angewiesen, einen Beamten zu benennen, der Gäfgen "foltern" könne.
Wutausbruch Daschners
Die Anordnung Daschners habe bei der nächsten Führungsbesprechung ab 07.40 Uhr zu "deutlicher Unruhe" geführt, sagte Müller. Zwei Kollegen hätten rechtliche Bedenken geäußert. Einvernehmlich habe man die Anordnung "komplett zurückgestellt" und die Gegenüberstellung mit Jakobs Schwester Elena und gegebenenfalls mit Jakobs Eltern vorbereitet. Daschners Anweisung wurde laut Müller in mindestens fünf Besprechungen immer wieder zurückgestellt.
Derweil lief die Suche am Langener Waldsee weiter. Gäfgen hatte, wie sich später herausstellte, fälschlicherweise angegeben, dass Jakob dort in einer Hütte lebend von zwei Brüdern bewacht werde.
Gegen 08.00 Uhr rief Daschner die drei Ermittlungsleiter zu sich. Er habe sehr erregt und laut gefragt, warum seine Anordnung immer noch nicht durchgeführt worden sei, sagte Müller. Ein Beamter habe geantwortet, dass er erhebliche rechtliche Bedenken dagegen habe und dass - wenn überhaupt - nur ein bestimmter Kollege (ein Kampfsportler) für die Gewaltausübung in Frage käme, der in Urlaub sei. Daschner habe angeordnet, ihn aus dem Urlaub zu holen - mit dem Hubschrauber.
Müller blieb auch nach dem Wutausbruch Daschners dabei, dessen Anordnung nicht zu befolgen. Er habe in seiner Ausbildung gelernt, dass man "bei Vernehmungen keine Schmerzen zufügt". Entscheidend war für ihn, dass es mit Jakobs Schwester "eine tragfähige Alternative" gab. Das sagte auch Kriminaloberrat Dirk Engelhard als Zeuge aus.
Daschner jedoch beauftragte nach eigener Aussage gegen 08.30 Uhr, nachdem ein Kinderschlafplatz mit Blutspuren am Langener Waldsee gefunden worden war, den - mitangeklagten - Hauptkommissar Ortwin Ennigkeit, Gäfgen Gewalt anzudrohen. Gegen 08.50 Uhr erfuhr Müller dies von Daschner. Um 09.07 Uhr habe Ennigkeit über die Aussage Gäfgens berichtet, wonach Jakob tot an einem anderen See in Birstein liege.
Daschner ist wegen Verleitung zur schweren Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse und seiner Stellung als Amtsträger angeklagt, Ennigkeit wegen schwerer Nötigung unter gleichen Voraussetzungen.
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