Urteil in der Schweiz Hitler-Gruß ist nicht immer strafbar

Genf · Ein Hitler-Gruß in der Öffentlichkeit ist nach dem Urteil eines Schweizer Gerichts nicht immer strafbar. Die Geste sei vielmehr nur dann eine Straftat, wenn sie dazu dienen soll, rassistische Ideologien zu verbreiten und damit über die Manifestation einer persönlichen Überzeugung hinausgehe, urteilte das Bundesgericht in Lausanne am Mittwoch.

Damit kassierten die Richter eine Entscheidung einer vorherigen Instanz, die einen Mann 2013 für den Hitler-Gruß wegen rassistischer Diskriminierung verurteilt hatte. Der Mann hatte 2010 an einer Demonstration eine Woche nach dem Schweizer Nationalfeiertag teilgenommen und während des traditionellen Rütlischwurs auf der gleichnamigen Wiese am Vierwaldstättersee dem Gericht zufolge für 20 Sekunden lang den rechten Arm und die rechte Hand nach oben gestreckt.

Dies sei nur strafbar, wenn damit beabsichtigt werde, "Dritte" mit rassistischer Ideologie zu beeinflussen, so das Gericht in Lausanne. Der Hitler-Gruß ist in Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik strafbar.

(ap)
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