Trotz Protesten gegen Indonesien Termin für Hinrichtung unklar, aber Särge stehen bereit

Jakarta · Indonesien hält trotz Protesten an der geplanten Hinrichtung ausländischer Rauschgiftschmuggler fest. Über den Termin schweigt sie. Die Särge stehen aber schon bereit.

 Zu Todeskandidaten zählt der Australier Andrew Chan (mitte).

Zu Todeskandidaten zählt der Australier Andrew Chan (mitte).

Foto: dpa, ng uw

Ungeachtet der Proteste im Ausland laufen in Indonesien die Vorbereitungen für die Hinrichtung mehrerer ausländischer Rauschgiftschmuggler auf Hochtouren. Die Särge stünden bereit, berichtete ein Beerdigungsinstitut.

Einen Termin für die Hinrichtung gebe es noch nicht, sagte Tony Spontana, Sprecher des Generalstaatsanwalts, am Freitag. Geplant war zunächst Februar, aber der Termin wurde mehrfach verschoben. Unter anderem waren die Zellen nicht fertig, in der die Häftlinge die letzten Stunden verbringen. "Wir sind mit den Vorbereitungen aber fast fertig", sagte Spontana.

Zehn Särge seien bestellt worden, berichtete ein Beerdigungsinstitut in Cilacap nahe der Insel Nusakambangan der Zeitung "Jakarta Post". Dort vollstrecken Erschießungskommandos die Todesstrafe. "Sie sind fertig wie bestellt", sagte ein Mitarbeiter des Instituts GKJ. Ein Sarg sei mit Überlänge bestellt worden. GKJ fertigte auch die Särge für die fünf dort im Januar hingerichteten ausländischen Schmuggler.

Unter den Todeskandidaten sind die Australier Andrew Chan (31) und Myuran Sukumaran (33), sowie ein Brasilianer und andere Ausländer. In Australien läuft seit Tagen eine große Kampagne für die Verurteilten.

Sie flogen 2005 bei dem Versuch auf, mit Kurieren mehr als acht Kilogramm Heroin von Bali nach Australien zu schmuggeln. Sie bereuten die Tat und seien geläutert, sagen Anwälte und Angehörige. Premierminister Tony Abbott hat sich mehrfach für sie eingesetzt. Indonesiens Präsident hat aber alle Gnadengesuche abgelehnt.

Der Brasilianer Rodrigo Gularte (42) sei schizophren und müsse verschont werden, verlangte seine Familie. Generalstaatsanwalt Muhammad Prasetyo sicherte zu, dass ein Arzt den Mann erneut untersuchen werde, wie das Nachrichtenportal Kabar24 berichtete. Eine Diagnose halte die Hinrichtung aber nicht unbedingt auf, zitierte das Portal ihn. "Nur Schwangere und unter 18-Jährige sind von der Todesstrafe ausgenommen", sagte der Generalstaatsanwalt nach diesen Angaben.

(dpa)
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