Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern Inklusion bedeutet erhebliche Mehrkosten für NRW-Kommunen

Düsseldorf · Der geplante gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Nordrhein-Westfalen verursacht nach einem Gutachten erhebliche Folgekosten für die Kommunen. Die Untersuchung widerlege "eindeutig" die Behauptung der rot-grünen Landesregierung, dass der Umbau des Schulsystems ohne Mehrkosten für die Kommunen zu bewerkstelligen sei.

Das erklärte der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalens, der Mönchengladbacher Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD), am Montag vor Journalisten in Düsseldorf.

Die Kosten für Städte und Gemeinden würden auf einen "dreistelligen Millionenbetrag" geschätzt. Falls die Landesregierung weiterhin einen Ausgleich für die Folgekosten verweigere, würden die Kommunen vor den Landesverfassungsgerichtshof in Münster ziehen.

Für die kommunalen Spitzenverbände untersuchten Wuppertaler Bildungs- und Finanzwissenschaftler am Beispiel der Städte Essen und Borken den finanziellen Mehrbedarf. Danach müsste Essen pro Jahr mit Zusatzkosten von 12 Millionen Euro rechnen.

Hinzu kämen in den kommenden fünf Jahren Investitionen von 18 Millionen Euro, um die Barrierefreiheit in den Schulen herzustellen, behindertengerechte Lernmittel anzuschaffen sowie zusätzliche Fach- und Klassenräume einzurichten.

Für den Kreis Borken errechneten die Gutachter 3 Millionen Euro Zusatzkosten und einmalige Investitionskosten von vier Millionen Euro.

Bei einer aus Sicht der Kommunen pädagogisch notwendigen Verkleinerung der Inklusionsklassen kämen laut Gutachten auf Essen noch einmal 40 Millionen Euro zu, auf den Kreis Borken weitere zehn Millionen Euro.

Bei den Zahlen für Essen und den Kreis Borken handele es sich um Fallstudien, die auf andere Kommunen übertragbar seien, betonte der Präsident des Landkreistages, der Mettmanner Landrat Thomas Hendele (CDU). Falls die zum Schuljahr 2016/2017 angestrebte Inklusionsquote von 65 Prozent erfüllt werden solle, müssten die Regelschulen in den kommenden drei Jahren zusätzlich 85.000 behinderte Schüler aufnehmen.

Dies werde an etlichen Schulen zu Raumnot und Platzmangel führen. Der Rechtsanspruch auf schulische Inklusion soll in NRW ab dem Schuljahr 2014/2014 für gehandicapte Kinder des ersten und fünften Schuljahrs gelten und dann aufwachsen.

Die kommunalen Spitzenverbände warfen der Landesregierung vor, in ihrem Entwurf keine Standards für Klassengrößen und Schüler-Lehrer-Relationen festgelegt zu haben.

Dies sei offenbar geschehen, um als Land von den Kommunen im Rahmen der Konnexität nicht für die Folgekosten in Anspruch genommen werden zu können. Der inklusive Schulunterricht müsse mindestens dem Niveau der Förderschulen entsprechen.

(KNA)
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