Neues Strafrecht im Gottesstaat Iran hält an Steinigung als Todesstrafe fest

Teheran · Im Westen gilt diese Art der Hinrichtung als besonders barbarisch: Der Iran hält in seinem neuen Strafgesetzbuch unterdessen an der Steingung als Todesstrafe fest, eröffnet den Richtern aber einen Ermessenspielraum.

In einer der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorliegenden Neufassung heißt es unter dem entsprechenden Paragraf 225, der Richter könne eine andere Hinrichtungsart bestimmen, "wenn es keine Möglichkeit zur Steinigung gibt". Allerdings muss ein solches Urteil zunächst vom Chef der iranischen Justiz selbst abgesegnet werden. Kritiker beklagen, dass die Steinigung damit auch weiterhin möglich ist.

Im Iran steht Steinigung auf Ehebruch. Sie ist eine besonders grausame Form der Todesstrafe. Verurteilte Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis zu den Schultern eingegraben und mit etwa Handteller großen Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Wer sich befreien kann, wird am Leben gelassen.

Das iranische Strafgesetzbuch wurde nach der Islamischen Revolution 1979 verändert; damals fanden Strafen wie Steinigung, Auspeitschung und Amputation in den Gesetzestext Eingang. Da die Steinigungsstrafe auch in der iranischen Führung umstritten ist, wurde sie in dem Land bislang allerdings eher selten vollstreckt. Letztmals wurde Anfang 2009 in der nördlichen Stadt Rascht ein Mann wegen Ehebruchs gesteinigt.

Für internationales Aufsehen sorgte der Fall der Iranerin Sakineh Mohammadi Aschtiani, die 2006 zum Tode durch Steinigung verurteilt wurde. Nach heftiger internationaler Kritik wurde die Strafe im Juli 2010 zunächst ausgesetzt, um den Fall erneut zu prüfen. Im vergangenen Jahr hatten mehrere iranische Geistliche im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Fars geäußert, die Steinigungsstrafe könne ersetzt werden, wenn das geistliche Oberhaupt Irans zu der Ansicht gelange, dass sie dem Ansehen des Islam schaden könne.

Das neue Strafgesetzbuch wurde am 1. Mai vom Wächterrat gebilligt. Es tritt mit seiner amtlichen Veröffentlichung in Kraft.

(AFP/felt)
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